Wesentliches Ziel der am 21. Februar vom Bundestag verabschiedeten Novelle ist es, die haushaltsnahe Entsorgung von Verkaufsverpackungen sicher zu stellen. Hersteller und Vertreiber von Verpackungen, die bei privaten Endverbrauchern landen, werden ab 1. Januar grundsätzlich verpflichtet, sich am flächendeckenden Rücknahmesystem zu beteiligen.
Die bayerischen Bäcker sind damit nicht einverstanden. Deswegen hat Landesinnungsmeister Heinrich Traublinger der Kabinettschefin von EU-Kommissionsvizepräsident Günter Verheugen, Petra Erler, einen Brief geschrieben mit der Forderung, die Serviceverpackungen der Lebensmittelhandwerke aus dem Geltungsbereich der Europäischen Verpackungsrichtlinie herauszunehmen.