Die Bundesregierung will mit der 5. Novelle der Verpackungsordnung EU-Recht in nationales Recht umsetzen. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) kritisiert die vorgeschlagenen Regelungen als zu bürokratisch und zu teuer. Das ließe sich insbesondere an den Serviceverpackungen der Lebensmittelhandwerke verdeutlichen.
Mit dem neuen Gesetz droht eine Gebühren-Doppelbelastung: Bäcker oder Metzger sollen zusätzlich für die Entsorgung Lizenzgebühren zahlen. Der ZDH und seine Mitgliedsverbände haben Vorschläge für eine sachgerechte Änderung gemacht. So könnte für einen Anteil der Serviceverpackungen, der doch in der gelben Tonne landet, nur ein prozentualer Anteil an Lizenzgebühren gezahlt werden.