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Das am vergangenen Freitag in erster Lesung beratene zweite Mittelstands-Entlastungsgesetz sieht 17 Einzelmaßnahmen vor, die sich für die Betriebe zusammen auf ein Sparvolumen von 60 Millionen Euro addieren. Dickster Brocken ist der Wegfall von hunderttausenden Auskunftsanträgen im Gewerberegister, der die Wirtschaft nach Angaben der Bundesregierung allein um 42 Millionen Euro entlastet.


Wie der neue Mittelstandsbeauftragte der Regierung, Hartmut Schauerte, betonte, ist das Gesetz nur „ein kleiner Anfangsbaustein im verabredeten Prozess eines umfassenden Bürokratieabbaus“. So hat Schauerte bereits angekündigt, das Entlastungsvolumen im weiteren parlamentarischen Beratungsprozess für die Betriebe noch verbessern zu wollen.

Text: Kerstin Meier

Foto: ddp


Datum: 05.03.2007
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