Bislang können weder Hausbesitzer ihren Kaminkehrer, noch diese ihren eigenen Arbeitsplatz frei wählen. Nach dem Schornsteinfegergesetz aus dem Jahr 1969 ist Deutschland in 800 Kehrbezirke eingeteilt und in jedem dieser Bezirke ist ein Bezirksschornsteinfeger für alle anfallenden Kehrarbeiten und Prüfungen von Heizungsanlagen zuständig. Diese kann er von Mitarbeitern erledigen lassen, aber er muss keine Konkurrenz zulassen. Sein Verdienst ist in einer Gebührenordnung geregelt.
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