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Der Arbeitgeber darf seine Mitarbeiter nicht unter Druck setzen, damit diese zu einer billigeren Krankenversicherung wechseln. Dies hat das Landgericht Baden-Baden in einem Fall bestätigt, in dem der Chef ankündigte, künftig seinen Beitragsanteil nur noch in Höhe von 50 Prozent des Satzes der empfohlenen Versicherung zu übernehmen (4 O 50/03).


Bei 12,3 Prozent lag der Beitragssatz der ausgewählten Krankenkasse. Der Arbeitgeber hätte seine Mitarbeiter jedoch nur über die Beitragssätze verschiedener Krankenkassen informieren dürfen und darüber, dass sie mit zweimonatiger Kündigungsfrist jederzeit die Kasse wechseln dürfen.


Datum: 27.05.2003
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