Der BFH prüft einen Steuerfall nur dann in der Revision, wenn diese vom Finanzgericht zugelassen worden ist oder wenn die Revision mit der so genannten Nichtzulassungsbeschwerde dennoch erreicht wird. Diese wiederum setzt den oft schwierigen Nachweis voraus, dass der BFH die strittige Rechtsfrage noch nicht entschieden hat oder dass andere Revisionsgründe vorliegen. Dass vor allem Steuerberater an dieser hohen formalen Hürde scheitern, hängt mit der oft geringeren Erfahrung im Prozessrecht zusammen.
Freilich wurde in dem Münchner Spitzengespräch auch das komplizierten deutschen Steuerrecht als Ursache für die hohe Zahl unzulässiger Rechtsmittel angeführt. Diskutiert wurde weiterhin, "die Verlässlichkeit des Steuerrechts und ihre Gefährdung durch Regelungen, welche die wirtschaftlichen Dispositionsgrundlagen nachträglich verändern", eine vornehme Umschreibung der hektischen, oft rückwirkenden Steuerreformen in jüngster Zeit.
Harald Klein