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Neue Regeln bei der Kfz-Steuer. Bild: ddp     großes Bild


Am 13. Januar 2010 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugssteuergesetzes beschlossen. Ziel ist eine gleichmäßige Besteuerung im Bundesgebiet und mehrere Klarstellungen, die bisher fehlten.


Der Gesetzesentwurf sieht Folgendes vor:

  • Steuerbefreiung: Die befristete Steuerbefreiung für Diesel-Pkw der Euro-6-Abgasstufe bis höchstens 150 Euro pro Fahrzeug muss aus europarechtlichen Gründen auf Erstzulassungen vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2013 beschränkt werden. Für Erstzulassungen vom 1. Juli 2009 bis zum Inkrafttreten des Gesetzes ist eine Vertrauensschutzregelung vorgesehen.
  • Trikes und Quads: Diese Fahrzeuge bekommen eine eigene Fahrzeuggruppe. Die Steuer wird nach Hubraum und Schadstoffemission bemessen.
  • Rückstand: Bezahlt ein Fahrzeughalter seine Kfz-Steuer nicht, kann die Zulassungsstelle das Fahrzeug von Amts wegen abmelden.
  • Tipp: Wie hoch die Steuer für Fahrzeuge aller Art derzeit und künftig ausfallen wird, kann unter bundesfinanzministerium.de ermittelt werden.

    dhz
     


    Datum: 15.01.2009
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