Die Verfassungsrichter begründen ihren Beschluss mit einem mittelfristigen Zugewinn an Wettbewerbsfreiheit für die Beschwerdeführer. Gleichzeitig äußern sie in ihrer richtungsweisenden Begründung grundsätzliche Zweifel an der Zuständigkeit des Bundes für die Neuregelung.
Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) hat die vier Beschwerdeführer gegen die Neuregelung des Schornsteinfegerhandwerks nachdrücklich unterstützt. "Das Gericht hat unsere Bedenken ernst genommen und der Politik begründete Zweifel am Schornsteinfegergesetz ins Stammbuch geschrieben. Das gilt für die strittige Frage der langen Übergangsfrist, aber vor allem für die grundsätzliche Frage der Gesetzgebungskompetenz", betont Elmar Esser, Hauptgeschäftsführer des ZVSHK. Der Verband wird jetzt gegenüber Berlin die vom Bundesverfassungsgericht noch einmal ausdrücklich unterstrichene Selbstverpflichtung der Bundesregierung anmahnen, während der Übergangszeit die Auswirkungen des Gesetzes auf andere Handwerke zu überprüfen.
sel