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40 Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland gehen auf das Konto von Gebäuden. Die Bundesregierung verschärft deshalb mit der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) die Anforderungen an Wohnungen und Häuser.
Grafik: Deutscher Infografikdienst
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Ab 1. Oktober gilt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) mit verschärften Vorschriften für Wohnungen und Häuser.


Die EnEV ist mittlerweile ein Klassiker des deutschen Baurechts. Ihre Vorgängerin, die Wärmeschutzverordnung, gab es bereits 1977. Die 2002 eingeführte EnEV wurde 2004 und 2007 bereits zwei Mal verschärft. Mit der neuen Fassung sollen gegenüber der bisherigen Regelung (EnEV 2007) Gebäude um durchschnittlich 30 Prozent sparsamer im Energiebedarf werden. Die Wärmedämmung der Gebäudehülle von Neubauten muss im Schnitt 15 Prozent mehr leisten. Bei Altbauten bestehen Nachrüstpflichten: Unter anderem müssen begehbare Geschossdecken bis Ende 2011 gedämmt werden, wenn das Dach darüber ungedämmt ist. In einem weiteren Schritt, so die Planung, werden ab 2012 die energetischen Anforderungen an Neubauten nochmals um bis zu 30 Prozent verschärft. Der Betrieb der besonders verbrauchsintensiven Nachtstromspeicherheizungen soll beispielsweise stufenweise untersagt werden.
rm


Datum: 23.09.2009
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