Navis mit Radarwarner sind verboten.     großes Bild


Wer für eine Fahrt in die Schweiz ein Navigationsgerät benutzt, das vor mobilen oder fest installierten Geschwindigkeitsmessstellen oder Blitzampeln warnt, macht sich strafbar. Dabei spielt es laut ADAC keine Rolle, ob das Gerät in Betrieb ist oder nicht.


Polizei und Zollbehörden stellen solche Geräte sicher und erstatten gegen den Besitzer Anzeige. Er muss mit einer hohen Geld- oder sogar mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Zudem werden die Geräte eingezogen und vernichtet. Auch Gerätekombinationen wie Handys und Notebooks, die solche Warnfunktionen enthalten, sind nicht zulässig und somit illegal.

Der ADAC empfiehlt den Autofahrern vor einer Reise in die Schweiz, Navis oder vergleichbare Geräte so einzustellen, dass sie nicht über die illegalen Warnfunktionen verfügen können. Ist dies nicht möglich, darf ein solches Gerät nicht mitgenommen werden.

Auch in Deutschland sind Geräte mit Radarwarnfunktion verboten. Wer sie trotzdem benutzt, riskiert eine Geldbuße von mindestens 75 Euro und einen Eintrag von vier Punkten ins Flensburger Verkehrszentralregister. Auch in Deutschland kann die Polizei, die Geräte beschlagnahmen und vernichten.

Text: rm

Foto: ADAC



Datum: 07.01.2009
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