Danach können die deutschen Sparer auch in Italien ohne Rückzahlungsverpflichtungen Rente beanspruchen oder sich mit dem Riester-Vertrag eigenen Wohnraum auf Mallorca beschaffen.
Der Bund der Versicherten (BdV) begrüßt die Entscheidung als verbraucherfreundlich und hofft, dass der deutsche Staat die notwendigen Maßnahmen zügig ergreift. Bislang mussten Riester-Sparer Fördermittel zurückzahlen, wenn sie ihre Rente im europäischen Ausland aufs Konto haben wollten. Auch der Erwerb oder Bau einer Immobilie in der EU wurde nicht gefördert. Dagegen hat die Europäische Kommission erfolgreich geklagt.
Vorteile bringt die Luxemburger Entscheidung zudem für alle, die grenznah im Ausland wohnen, jedoch als Pendler in Deutschland arbeiten. Sie sind hier zu Lande nämlich nicht unbeschränkt steuerpflichtig. Das hat bisher dazu geführt, dass sie von den Riester-Vorteilen nicht profitieren konnten. Nach dem EuGH darf demzufolge die Wohnortentscheidung die Altersvorsorgezulage nicht mehr beeinträchtigen. (bdv/coh)