Das erklärte der Staatsrechtler Alexander Blankennagel in einem jetzt vorgelegten Gutachten. Nach seiner Auffassung gibt es keine verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Beschränkung der Berufsfreiheit anderer Handwerke sowie der eingestandenen Ungleichbehandlung.
Dazu erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima, Michael von Bock und Polach: „Das Gutachten bestätigt die von uns vorgebrachten rechtlichen Bedenken. Die EU-Kommission hat darauf hingewiesen, dass das Monopol mit Europarecht nicht zu vereinbaren ist.“ Er hoffe allerdings, dass es noch zu einer Kompromisslösung komme.