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Die Umwelt soll mit der reformierten Kfz-Steuer zunehmend geschont werden. Foto: Mercedes Benz     großes Bild


Zum 1. Juli 2009 traten die neuen Regeln zur Kfz-Steuer in Kraft. Eine Übergangsregelung sieht vor, dass für zwischen dem 5.11.2008 und 30.6.2009 zugelassene Neufahrzeuge ein Wahlrecht besteht, ob die Kfz-Steuer nach altem oder neuem Recht ermittelt wird.



Welche Rechtslage günstiger ist, berechnet das Finanzamt. Es prüft von sich aus, ob ein Halter mit der neuen oder der alten Rechtslage besser fährt. Das betrifft vor allem Halter, deren Fahrzeug nach neuer Rechtslage wegen des geringen Schadstoffausstoßes eigentlich für ein oder zwei Jahr von der Steuer befreit wären und die dennoch einen Kfz-Steuerbescheid nach alter Rechtslage erhalten haben. Ist die CO2-Steuer günstiger, erteilen die Finanzämter geänderte Steuerbescheide.

Tipp: Ein Anruf bei der Kfz-Steuerstelle des Finanzamts ist also nur dann angebracht, wenn für zwischen dem 5.11.2008 und dem 30.6.2009 zugelassene Fahrzeuge, die eigentlich steuerbefreit wären, bis zur Fälligkeit der Kfz-Steuer nach altem Recht noch kein geänderter Steuerbescheid erlassen worden ist (mehr zur neuen Kfz-Steuer in hm 7/2009).


Datum: 05.08.2009
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