Vom 1. Januar 2010 an entfällt an Autos die sechseckige
Kennzeichen.
Künftig dient die runde Plakette für die Hauptuntersuchung (HU) am hinteren Kennzeichen als Nachweis auch einer erfolgreichen Abgasuntersuchung, teilen die Sachverständigen von DEKRA mit. An der Pflicht zur Abgasuntersuchung ändert die neue Plakettenregelung nichts. Die AU ist aber ab 2010 direkter Bestandteil der Hauptuntersuchung. Es wird künftig also keine unterschiedlichen Fristen für AU und HU mehr geben. Autofahrer haben wie bisher die Möglichkeit, die Abgasuntersuchung bei einer Prüforganisation oder in einer Werkstatt, zum Beispiel bei einer Inspektion, durchführen zu lassen. Dann aber frühestens in dem Monat, der vor der Fälligkeit der HU liegt. Ist zum Beispiel die nächste HU im März fällig, so darf die AU nicht vor dem 1. Februar durchgeführt worden sein. Andernfalls muss die AU wiederholt werden. Der Nachweis über die durchgeführte AU ist dem Prüfingenieur bei der HU vorzulegen und bis zu deren Abschluss aufzubewahren, auch für eine eventuell erforderliche Nachuntersuchung.