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Geschäftsreisen: Tagebuch führen
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Das Touristenprogramm vor Ort dürfen Unternehmer mit ihrer Dienstreise verbinden. Bild: Foto: imago
Den Besuch von Kunden, Seminaren oder Messen kann ein Kurzurlaub vor Ort angenehm ergänzen. Seit dem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs in München (Az. GrS 1/06) dürfen auch Handwerksunternehmer den betrieblichen Teil der Kosten herausrechnen und von ihrer Steuer absetzen (handwerk magazin 4/2010).
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