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Rechtstipp: Narren haben Vorrang
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Wer närrisches Treiben mit dem Auto blockiert, muss die Abschleppkosten tragen. Foto: ddp
Handwerker, die mit ihrem Fahrzeug auf der Route eines Karnevalsumzuges parken, müssen die Abschleppkosten zahlen.
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| Weniger Steuer für Partyservice |
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Eine Metzgerei muss für gelieferte Speisen ihres Partyservices zurzeit 19 Prozent Mehrwertsteuer berechnen. Der Bundesfinanzhof möchte die Speisen nur mit sieben Prozent besteuern lassen (XI R 6/08).
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| Mehr Bürokratie bei der Lohnabrechnung |
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Ab Anfang 2010 werden Betriebe noch mehr als unfreiwillige Mitarbeiter der Sozialversicherung eingespannt. Mit dem „elektronischen Entgeltnachweis“ (Elena) müssen die Firmen eine Reihe von Personaldaten erfassen und elektronisch an die zentrale Speicherstelle der Rentenversicherung in Würzburg schicken.
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| Abfindung für Teilzeitjob steuerbegünstigt |
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Hilfe in der Krise: Mitarbeiter die im Betrieb vom Vollzeit- zum Teilzeitjob wechseln und dafür vom Chef eine Abfindung erhalten, sparen mit einem Urteil des Bundesfinanzhofs viel Steuern (IX R 3/09).
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