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Urteil: Gründer hat Recht auf eine Steuernummer
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Der Bundesfinanzhof hat die Rechte von Gründern gestärkt. Bild: DigitalStock
Finanzbeamte dürfen nicht einfach an den ernsthaften Gründungsabsichten eines Unternehms zweifeln. Der Bundesfinanzhot hat entschieden: Beamte dürfen die Zuteilung einer Steuernummer für Umsatzsteuerzwecke nicht verweigern.
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| Stückelung erlaubt |
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Elternzeit | Wenn eine Arbeitnehmerin noch in der Elternzeit ein weiteres Kind bekommt, geht die verbleibende Elternzeit für das erste Kind nicht verloren. Das Bundesarbeitsgericht (9 AZR 391/08)...
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