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Viele Arbeitgeber haben für ihre Angestellten Unfallversicherungen abgeschlossen und zahlen dafür auch die Beiträge. Wenn es zu einer Auszahlung der Versicherung kommt und die Rechte aus dem Versicherungsvertrag dem Arbeitgeber zustehen, muss der Angestellte einen Teil der Leistung versteuern.
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Steuerpflichtig ist dabei der Teil der Versicherungssumme, die der Arbeitgeber selbst als Prämie gezahlt hat. Bild: ddp
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