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Wenn Unternehmen ihren Mitarbeitern Dienstwagen zu betrieblichen Zwecken zur Verfügung stellt, ist nicht automatisch davon auszugehen, dass die Fahrzeuge auch privat genutzt werden. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes (AZ: VI R 46/08 ) hervor.
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Bei Firmenwagen ist es nicht rechtens, eine private Nutzung zu unterstellen. Foto: iStockphoto
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