Holz und Kunststoff | Der Bundesverband Holz und Kunststoff (BHKH) empfiehlt, bestandene Fortbildungen zum Geprüften Kundenberater, Fertigungsplaner oder Fachbauleiter im Tischler- und Schreinerhandwerk auf die Meisterprüfung anzurechnen. Diese Fortbildungen sind bundesweit einheitlich geregelt. Zuständig für die mögliche Anrechnung sind die Meisterprüfungsausschüsse der Handwerkskammern. „Die Inhalte dieser drei Fortbildungen decken sich mit Teilen der Meisterprüfung in unserem Gewerk“, erläutert Alfred Jacobi, im Präsidium des BHKH zuständig für Berufsbildung.


Datum: 25.09.2008
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