Das müssen Sie wissen: Die wichtigsten Änderungen im Handwerk 2016

Für das Handwerk und seine Kunden ändert sich 2016 einiges, gerade auf dem Sektor Energieeffizienz, aber auch für diverse Gewerke. Daraus ergeben sich nicht zuletzt neue Geschäftsmöglichkeiten. Sehen Sie das Wichtisgte im Überblick.

Die wichtigsten Änderungen im Handwerk 2016 im Überblick. - © © Scott Maxwell - Fotolia.com

Neu: Verkaufsleiter im Lebensmittelhandwerk

Die Aufstiegsfortbildung "Geprüfter Verkaufsleiter im Lebensmittelhandwerk und Geprüfte Verkaufsleiterin im Lebensmittelhandwerk" wird zum 1. Januar 2016 bundesweit erlassen. Mit ihr erwerben Fachverkäufer und Fachverkäuferinnen im Lebensmittelhandwerk die Fähigkeit, schwerpunktspezifisch den Verkauf etwa in Bäckereien, Konditoreien oder Fleischereien eigenständig und verantwortlich zu planen, zu koordinieren und zu organisieren sowie Verkaufsstellen zu führen.

Die Fachverkäufer werden darüber hinaus in die Lage versetzt, verkaufsfördernde und personalwirtschaftliche Leitungsaufgaben wahrnehmen zu können, die Ausbildung durchführen sowie eigenverantwortlich Maßnahmen an neue Bedarfslagen im Lebensmittelhandwerk anpassen zu können. Dazu zählen ebenfalls die Fähigkeiten als Führungskraft betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Probleme zu analysieren und zu bewerten sowie unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen Lösungswege aufzuzeigen und zu dokumentieren. Die bundeseinheitliche Regelung ersetzt alle bisherigen Einzelregelungen auf Kammerebene.

EnEV: Neubauten müssen energieeffizienter werden

Gute Nachrichten fürs Baugewerbe: Wer im kommenden Jahr neu baut, muss bei der Planung auf eine bessere Dämmung und auf einen geringeren Primärenergieverbrauch bei der Anlagentechnik achten. Denn zum 1. Januar 2016 tritt die nächste Stufe der Energieeinsparverordnung – kurz: „EnEV“ – in Kraft. Für Häuslebauer bedeutet das: Der Energiebedarf für Heizung, Warmwasser und Lüftung muss 25 Prozent geringer sein als nach den derzeit noch geltenden Vorgaben. Die Wärmedämmung der Bauhülle muss dagegen um 20 Prozent steigen. Betroffen von der Neuregelung sind alle Bauvorhaben, für die am 1. Janaur 2016 oder später ein Bauantrag oder eine Bauanzeige eingereicht werden. Ist weder ein Antrag noch eine Anzeige erforderlich, kommt es auf das Datum des Ausführungsbeginns an.

Energieeffizientes Sanieren: KfW baut Förderprogramm aus

Ab 1. Januar 2016 erweitert die KfW ihr Förderangebot, das bei einem Heizungsaustausch oder einer Lüftungsanlageninstallation zum Tragen kommen soll. Nach Angaben der KfW-Bank umfasst das neue Programm folgende Punkte:

  • Lüftungspaket: Die zusätzliche Förderung wird Bauherren zuteil, die ihre Heizung austauschen möchten oder eine Lüftungsanlage einbauen wollen. Zugleich werden erstmals auch sogenannte Kombinationslösungen gefördert. Mit dem Einbau von Lüftungsanlagen in Kombination mit einer Sanierungsmaßnahme an der Gebäudehülle werden Bauschäden wie Schimmel verhindert und der Wohnkomfort gesteigert.
  • Das Heizungspaket unterstützt den Einbau besonders effizienter Heizungen, wobei hier zugleich das Heizsystem in Gänze (Heizung und Wärmeverteilung) optimiert wird. Mit der Erweiterung der Paketlösungen wird ein fließender Übergang zwischen den bewährten Einzelmaßnahmen und den KfW-Effizienzhausstandards geschaffen.
  • Kreditnehmer erhalten für das jeweilige Maßnahmenpaket einen Tilgungszuschuss von 12,5 %, max. 6.250 EUR auf den Förderhöchstbetrag von 50.000 EUR pro Wohneinheit. Bauherren, die aus eigenen Mitteln finanzieren, können zukünftig mit einem Investitionszuschuss von 15 % der förderfähigen Kosten von 50.000 EUR, max. 7.500 EUR, pro Wohneinheit rechnen.

Mehr Infos unter www.kfw.de

Schornsteinfeger: Neue Meisterprüfungsverordnung

Für das Schornsteinfeger-Handwerk tritt am 1. Januar 2016 eine neue Meisterprüfungsverordnung in Kraft. Die neue Verordnung legt einen Schwerpunkt auf mehr Kompetenz im Bereich der Energie- und Ressourceneffizienz. Dazu passt sie die Meisterprüfung an die gestiegenen technischen Standards, insbesondere bei Feuerungs-, Lüftungs-, Brand- und Umweltschutzanlagen, sowie an die neuen gesetzlichen Auflagen für Sicherheit und Umweltschutz an.

Im Fokus der Schornsteinfegertätigkeiten stehen Messungen und Analysen für die Betriebs- und Brandsicherheit, des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Raumluftqualität und des Umwelt- und Klimaschutzes. Ebenso gehören zur Meistertätigkeit die Planungen für die Durchführung von energieeffizienten Optimierungsmaßnahmen an und in Gebäuden. Prüflinge müssen zudem die Betriebs- und Brandsicherheit von baulichen und technischen Anlagen begutachten, die Feuerstättenschau dokumentieren, sowie einen Bezirk führen und verwalten können.

Meister-BAföG: Deutliche Erhöhung beschlossen

Das Meister-BAföG wird im nächsten Jahr von 697 auf 768 Euro erhöht. Außerdem steigt der Zuschussanteil beim Unterhaltsbeitrag auf 47 Prozent. Das neu gefasste Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) enthält zahlreiche Modernisierungen und Leistungsverbesserungen ab August 2016. Unter anderem steigt mit diesem Entwurf und den Verbesserungen aus der schon beschlossenen BAföG-Novelle der maximale Unterhaltsbeitrag im AFBG für Alleinstehende von 697 Euro auf 768 Euro und damit um 71 Euro. Der maximale Maßnahmenbeitrag für Lehrgangs- und Prüfungskosten steigt von 10.226 Euro auf 15.000 Euro. Weitere Sätze, Freibeträge und Zuschussanteile werden ebenfalls erhöht. Zudem schafft der Gesetzentwurf für Bachelorabsolventen und -absolventinnen einen Zugang zur AFBG-Förderung, wenn Sie zusätzlich einen Meisterkurs oder eine vergleichbare Fortbildung machen wollen.

Für Ihr nächstes Mailing: Aus Infopost wird DIALOGPOST

Zum 1. Januar 2016 führt die Deutsche Post AG wesentliche Änderungen für das Produkt Infopost durch. Die Infopost trägt ab diesem Zeitpunkt den Namen DIALOGPOST und erhält eine vollständig neue Struktur. Die wesentlichsten Änderungen sind:

  • Formate: Während es bei der Infopost vier unterschiedliche Formate gab (Standard, Kompakt, Groß, Maxi), werden diese fortan auf zwei Formate (Standard und Groß) reduziert.
  • Sendungsinhalte: Im Unterschied zur Infopost können mit der DIALOGPOST auch nicht Werbliche Inhalte versendet werden.
  • Preismodell: Zukünftig gelten sieben Preisklassen. Bereits geplante Aktionen können sich so eventuell verteuern.
  • Rabattstruktur: Statt 20 mengenabhängigen Rabatten gibt es fortan vier mengenunabhängige Rabattklassen.
  • Laufzeiten (Ein- und Auslieferung): Die Infopost konnte von Montag bis Samstag eingeliefert werden, in Zukunft ist die Einlieferung nur noch von Dienstag bis Freitag möglich, ausgeliefert werden die Sendungen in der Folgewoche – ebenfalls zwischen Dienstag und Freitag.

Weitere Informationen zur neuen Dialogpost erhalten Sie hier .

Steigerung der Energieeffizienz: Fördergeld für den Heizungscheck

Die Politik hat die Bedeutung des Wärmemarktes zur Steigerung der Energieeffizienz erkannt. Ein Katalog an Sofortmaßnahmen samt Fördergeld startet Anfang 2016. Dabei vertraut Berlin auf das SHK-Handwerk. Ein Instrument dabei: der geförderte Heizungs-Check.

Vor allem soll möglichst vielen Besitzern von Ein- und Zweifamilienhäusern deutlich werden, dass ein betagtes Heizungssystem zwar weiter Wärmeleistung bringen kann, doch längst nicht so effizient ist, wie moderne Technik sein könnte. Um die Modernisierungsrate alter Heizsysteme zu beschleunigen, sollen verschiedene Wege beschritten werden. Mehrere Konzepte stehen vor dem Abschluss und sollen nächstes Jahr starten.

Beispielsweise soll das Altanlagenlabel dem Besitzer deutlich machen, wie ineffizient der betagte Wärmeerzeuger arbeitet. 2016 kann der Heizungsbauer z. B. im Rahmen seiner Wartungstätigkeit dieses Label an Geräten anbringen, die 1986 oder davor errichtet wurden.

Besonders wichtig ist jedoch das Konzept rund um den Heizungs-Check, der ohnehin mehr im Blick hat als die Effizienz des Heizgerätes:

  • Die Durchführung des Heizungs-Checks in Ein- und Zweifamilienhäusern wird voraussichtlich mit bis zu 80 Euro als anteilige Förderung bezuschusst.
  • Den Nachweis für den Heizungs-Check bzw. Förderantrag soll der Heizungsbauer durch eine möglichst einfache Online-Meldung per Smartphone erledigen können. Es soll möglich werden, nach einem durchgeführten Heizungs-Check in einem festgelegten Ablauf den Wärmeerzeuger zu dokumentieren, die erforderlichen Anlagendaten zu erfassen und diese Angaben samt Unterschrift des Kunden im Online-Verfahren an das Bafa zu übermitteln.
  • Damit die Übermittlung akzeptiert werden kann, muss der Fachhandwerker zunächst einmalig seine Qualifikation nachweisen (siehe nächster Punkt) und erhält daraufhin eine Kennziffer zur autorisierten Datenübertragung. Im Gegenzug soll die Vergütung aus dem Fördertopf ebenso unbürokratisch an den Fachbetrieb gezahlt werden.
  • Durch das vor Jahren angebotene Schulungskonzept zum Heizungs-Check 1.0 sind bislang etwa 5000 Personen autorisiert, den Heizungs-Check durchzuführen. Dieser Personenkreis benötigt jetzt ein Schulungsupdate. Wichtige Komponenten der Anlagentechnik wie Biomasse, Wärmepumpe oder die Trinkwarmwasserbereitung wurden damals ausgeklammert – sind aber inzwischen integriert. Ebenso ist die Bafa-Förderung ein wichtiges Thema in der Weiterbildung. Für den Heizungs-Check in Neuauflage soll diesem Personenkreis so schnell wie möglich ein Angebot zum E-Learning gemacht werden. Dieses Zusatzwissen wird durch einen Abschlusstest überprüft und erst nach bestandenem Test kann es eine Autorisierung für den Heizungs-Check 2.0 geben.
  • SHK-Fachbetriebe, die sich erstmalig für den Heizungs-Check schulen lassen wollen, bekommen durch ihren jeweiligen Landesverband ein entsprechendes Angebot für einen Präsenz- oder Fernlehrgang zum Heizungs-Check 2.0 gemacht. Aus organisatorischen Gründen kann ein solcher Kurs durchaus auch erst im neuen Jahr starten.
  • Der Heizungs-Check 2.0 ist auf fünf Jahre angelegt. Bis 2020 soll das SHK-Handwerk jedes Jahr etwa 80.000 Checks realisieren.

KMUs: Energieeffizienzsysteme gemäß SpaEfV werden attraktiver

Kleine und mittelständische Unternehmen des produzierenden Gewerbes können von der Spitzenausgleich Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) profitieren. Sie erhalten zum Teil umfangreiche Rückerstattungen der Strom- und Energiesteuer. Die erforderlichen Prüfverfahren, damit Unternehmen in den Genuss dieser finanziellen Erleichterung kommen, wurden nun vereinfacht. Darauf weist die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) hin. Dadurch erzielen Unternehmen Zeit- und damit Kostenersparnisse.

Unternehmen mit einem Standort können zukünftig einmal im Jahr eine reine Dokumentenprüfung durchführen lassen und im darauffolgenden Jahr eine Vor-Ort Prüfung. Dies bedeutet beispielweise, dass für ein Unternehmen, welches im Antragsjahr 2015 eine Vor-Ort-Prüfung absolviert hat, in 2016 eine reine Dokumentenprüfung ausreicht. Früher waren beide Verfahren jährliche Pflicht, um die Wirksamkeit des Energieeffizienzsystems zu belegen und von SpaEfV zu profitieren.

Unternehmen mit mehreren Standorten haben zwei Möglichkeiten, den Verfahrensaufwand zu reduzieren. Im Rahmen der „Multi-Site-Regelung“ (entsprechend der DAkkS-Regelung 71 SD 6 013) ist eine jährliche Vor-Ort-Überprüfung der Unternehmensstandorte möglich, wobei eine Stichprobe von Standorten auditiert wird. Die Unternehmenszentrale ist jedes Jahr Bestandteil der Prüfung. Diese Verfahrensweise ist bereits bekannt und konnte schon in den Jahren zuvor angewendet werden. 

Eine völlig neue Option besteht in der Verlängerung des Vor-Ort-Prüfungsintervalls. Ähnlich dem Verfahren für einen Standort wechseln auch hier die Vor-Ort-Prüfung und die reine Dokumentenprüfung im Zweijahresrhythmus.

TÜV Rheinland führt die notwenigen Prüfverfahren gemäß SpaEfV durch. Weitere Informationen finden Interessierte im Internet unter: www.tuv.com/spaefv

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