Neu im September: Mehr Geld für Bäcker-Azubis und strengere Normen für Neuwagen

Von September 2015 an gelten neue Gesetze und Richtlinien. Wer mit dem Auto oder dem Flugzeug unterwegs ist, muss sich ebenso auf Veränderungen einstellen wie Anbieter von Wärmetechnik und deren Kunden. Einen Überblick über die Neuerungen finden Sie hier.

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Die Energiewende und der Schutz der Umwelt schreiten in Deutschland stetig voran. Auch im September dieses Jahres treten neue Gesetze in Kraft, die helfen sollen, wichtige Ressourcen zu sparen und die Abgasmengen zu reduzieren. Doch auch abseits des Umweltschutzes tut sich etwas: Kindergeld und Frauenquote sind ebenfalls Themen im September. Zusätzlich müssen Unternehmen, die in Russland tätig sind, auf ihre Datenverarbeitung achten.

Mehr Geld für Bäcker-Lehrlinge

Auszubildende der Bäckereibranche erhalten vom 1. September an mehr Gehalt. Für Lehrlinge im ersten Ausbildungsjahr soll es brutto 470 Euro monatlich geben; also 20 Euro mehr als bisher. Im Jahr darauf steigt der Lohn um 30 Euro auf 600 Euro brutto an. Im dritten Jahr sollen die Auszubildenden dann 730 statt 690 Euro bekommen.

Transparenz bei Wärmeerzeugern

Was für Elektro-Haushaltsgeräte bereits seit Langem Pflicht ist, gilt bald auch für Heizanlagen, die neu in den Verkehr gebracht werden. Die sogenannte Ökodesign-Richtlinie für energieverbrauchende und energieverbrauchsrelevante Produkte (ErP) hat zum Ziel, dass EU-weit mehr energieeffiziente Produkte auf den Markt gelangen. Label, die den Verbrauchern Auskunft über die Energieklasse geben, sollen dabei unterstützen. Deshalb müssen vom 26. September an Öl- und Gasheizkessel, Wärmepumpen sowie Blockheizkraftwerke und Speicher mit einem Energieeffizienz-Label ausgestattet werden. Gleiches gilt für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 70 kW sowie für Systemkombinationen. Darüber hinaus müssen neue fossil betriebene Heizkessel und Wärmepumpen bis 400 kW, neue Blockheizkraftwerke bis 50 kW sowie neue Warmwasser- und Pufferspeicher bis 2.000 Liter Volumen bestimmte Energieanforderungen erfüllen.  

Für Handwerker bedeutet das, dass sie Verbundanlagen mit Komponenten verschiedener Hersteller zuerst einmal einschätzen müssen. Denn ein fertiges Label für solche zusammengestellten Systeme gibt es nicht. Der Handwerker muss deshalb die Energieeffizienz berechnen und selbst ein Label erstellen.

Strengere Abgasnorm

Für Neuwagen mit Benzin- oder Dieselmotor gelten vom 1. September 2015 an strengere Richtlinien: die Abgasnorm 6. Sie legt niedrigere Höchstwerte von Partikel- und Stickoxid-Emissionen für neu zugelassene Fahrzeuge fest. Seit Längerem arbeiten die Automobilhersteller daran, neue Fahrzeugtypen der Euro 6 entsprechend zu entwickeln und Modelle mit der bisher geltenden Euro 5-Norm umzustellen. Für Diesel sind die Anforderungen schwieriger umzusetzen, denn sie dürfen nur noch 80 mg Stickoxide pro Kilometer ausstoßen statt wie bisher 180 mg. Für Benziner hingegen bleibt der Wert von 60 mg pro Kilometer bestehen.

Flugsicherheit wird verschärft

Nicht nur für Urlauber, sondern auch für Geschäftsreisende sind neue Sicherheitsvorschriften an Flughäfen zu beachten. Denn ab dem 1. September gelten die ergänzenden EU-Vorschriften für die Kontrolle von Fluggästen und des Handgepäcks. Sie soll ermöglichen, dass künftig Sprengstoffe besser aufgespürt werden können. Gegebenenfalls müssen Reisende dafür mehr Zeit einplanen, wenn das Handgepäck – und stichprobenartig auch Fluggäste selbst - zusätzlich mit speziellen Sprengstoffspürgeräten untersucht werden. Die neue Richtlinie gilt für alle Flughäfen in der EU; den Ablauf der Kontrollen bestimmt allerdings jeder Flughafen selbst.

Mehr Datenschutz für Russland

Wer Geschäftsbeziehungen mit russischen Unternehmen oder Privatpersonen unterhält, sollte sich über die neuen Datenschutzbestimmungen des Landes informieren. Denn ab September dürfen personenbezogene Daten russischer Bürger, die in Russland leben, nur noch auf russischem Staatsgebiet gespeichert und verarbeitet werden. Das heißt, dass alle Daten in eine Datenbank auf einem russischen Server abgelegt werden müssen. Auch Daten, die in der Vergangenheit gespeichert wurden, sind betroffen. Unternehmen mit russischen Kunden oder Partnern können entweder ihre kompletten Datensätze auf russischen Servern ablegen, oder die entsprechenden Dateien aussortieren. Unter speziellen Datenschutzvorschriften dürfen Kopien der Datensätze auch im Ausland abgelegt werden. Wer sich der Regelung widersetzt, muss mit Geldstrafen oder der Sperrung des Internetauftritts rechnen.

Frauen in Führungsetagen

Das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst gilt bereits seit Mai 2015. Etwa 3500 Unternehmen müssen deshalb Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils festlegen. Betroffen sind Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und GmbH, eingetragene Genossenschaften und Versicherungsvereine mit mehr als 500 Arbeitnehmern. Bis spätestens 30. September 2015 müssen die Unternehmen festlegen, bis zu welcher Frist die Zielgröße erreicht sein soll. Länger als bis zum 30. Juni 2017 darf es jedoch nicht dauern.