Das ändert sich im März 2015: Tachographenpflicht wird erleichtert

Für Handwerker gibt es im März gute Nachrichten: Die Tachographenpflicht wird von 50 auf 100 Kilometer im Radius um den Betrieb erhöht. Zudem gibt es höhere Zuschüsse bei Beratungen zur energetischen Sanierung, blaue Mofa-Schilder und ein nagelneues Smartphone von Samsung.

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Tachographenpflicht – Ausweitung der Handwerkerregelung

Zum 2. März 2015 tritt eine Erleichterung zu Gunsten des Handwerks hinsichtlich der Tachographenpflicht in Kraft. Die bisherige Ausnahmeregelung von 50 Kilometern vom Unternehmenssitz wird auf 100 Kilometer erhöht. Dies bedeutet, dass bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen keine Tachographenpflicht besteht und somit Lenk- und Ruhezeiten nicht einzuhalten und nachzuweisen sind, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Das Fahrzeug wird ausschließlich in einem Radius von 100 Kilometern um den Unternehmenssitz eingesetzt und
  • das Lenken stellt nicht die Haupttätigkeit des Fahrers dar und
  • es werden Geräte, Materialien oder Maschinen transportiert, die der Fahrer für die Ausübung seines Berufes benötigt oder  
  • es werden Waren oder Geräte an- und abtransportiert, die im Handwerksbetrieb hergestellt oder repariert werden, einschließlich Abtransport von Abfallprodukten wie Bauschutt (es gilt der 100-Kilometer-Radius bei Baustellenfahrzeugen bis zu 7,5 Tonnen, wenn diese Geräte transportieren, die der Fahrer zur Arbeit benötigt).
Eine detaillierte Übersicht über Lenk- und Ruhezeiten für Kraftfahrer mit vorgeschriebenen Aufzeichnungsmethoden und Ausnahmen für Handwerker bietet ein Schaubild des ZDH .

Energetische Gebäudesanierung: Zuschüsse für Vor-Ort-Beratungen

Die B undesregierung gibt Bürgerinnen und Bürger mit zahlreichen Beratungs- und Förderprogrammen Tipps zum effizienteren Umgang mit Energie. Ab 1. März 2015 können Haus- und Wohnungseigentümer für die Energieberatung einen Zuschuss in Höhe von 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten erhalten: maximal 800 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.100 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.

Aus schwarz wird blau: neue Versicherungskennzeichen für Mofas und Mopeds

Ab dem 1. März gelten neue Versicherungskennzeichen für Mofas und Mopeds. Über vier Millionen Motorräder verzeichnet das Statistische B undesamt für 2014. Mit einem Plus von 8,7 Prozent bei den Neuzulassungen ist die Tendenz steigend. Auch das Fahrvergnügen mit Mofas und Rollern nimmt zu. So hat sich die Zahl ihrer Neuzulassungen bei den Leichtkrafträdern im vergangenen Jahr laut Industrie-Verband Motorrad Deutschland (IVM) um 10,7 Prozent erhöht. In Anbetracht zunehmender Staus und Baustellen in den Städten sind die zweirädrigen Flitzer eine schnelle und wendige Alternative, um im Straßenverkehr voranzukommen.

Doch vor dem Start in die neue Mofa-Saison sollten Fahrzeughalter daran denken, ihr Versicherungskennzeichen auszuwechseln. Ab 1. März gilt das blaue Kennzeichen 2015/2016. Wer den Austausch vergisst, verliert den Versicherungsschutz und macht sich außerdem strafbar. Auch ein Blick in die Tariftabellen der Versicherungen lohnt sich. Die Unterschiede in den Beiträgen sind mitunter beträchtlich.

Einen günstigen Haftpflicht-Versicherungsschutz (Deckungssumme 100 Mio. Euro pauschal für Personen-. Sach-, und Vermögensschäden) bekommt ein Fahrer, der mindestens 23 Jahre alt ist, schon ab 43,- Euro im Jahr. Wer seinen Roller auch gegen Diebstahl, Kurzschlüsse in der Verkabelung, Brand, Hagel oder Schäden durch Unfälle mit Tieren versichern möchte, sollte zusätzlich eine Teilkaskoversicherung abschließen.

Übrigens: Zu den Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, zählen gemäß Fahrzeug-Zulassungsverordnung neben zwei-, drei- und vierrädrigen Kleinkrafträdern und vierrädrigen Kleinkrafträdern auch motorisierte Krankenfahrstühle.

Tipp: Haben Sie im Schadenfall nur das Kennzeichen des Moped- oder Mofafahrers, können Sie über den folgenden Link des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Versicherungsgesellschaft des Schädigers ermitteln: http://www.gdv-dl.de/mofakennzeichen.html

Das neue Samsung Galaxy S6 wird am vermutlich am 1. März in Barcelona vorgestellt

Samsung hat einige Presse-Vertreter zu einem Galaxy Unpacked Event am 1. März in Barcelona eingeladen und wird dort vermutlich sein neues Galaxy S6 vorstellen. Seitdem überschlagen sich die Gerüchte, was denn allles neu sein wird an Samsungs Flaggship. Auf der Einladung sieht man eine Art gebogenen Rahmen - damit könnte der Hersteller auf ein Edge-Modell anspielen. Vom Galaxy S6 soll es auch eine Version mit Curved-Display geben, für die der Name S6 Edge im Spiel ist.

Samsungs kommendes Topmodell soll Gerüchten zufolge einen Bildschirm mit der Quad-HD-Auflösung von 1.440 x 2.560 Pixel bekommen. Das Display könnte mit 5,1 Zoll Bilddiagonale so groß sein wie das des Vorgängers.

Wahrscheinlich wird das Galaxy S6 eine 20-Megapixel-Kamera haben. Auch ein optischer Bildstabilisator soll mit dabei sein. Die Frontkamera löst mit 5 Megapixel auf.

Es wird vom S6 nach derzeitigem Kentnnisstand Versionen mit 32, 64 und 128 GByte geben.

Das Galaxy S6 könnte zudem das erste Smartphone mit ultraschnellem Universal Flash Storage (UFS) sein. Der neue Flashspeicher ist dreimal schneller als der derzeit verwendete eMMC-Speicher und erreicht Datenraten von SSDs.Der Stromverbrauch der neuen Technik soll dabei gering sein.

Im Inneren des Galaxy S6 arbeitet vermutlich ein neuer 64-Bit-fähiger Exynos-Prozessor von Samsung.

Doch wie gesagt, bisher sind das alles nur Gerüchte. Am Sonntag werden Fachpresse und interessierte Nutzer schlauer sein.