Das ändert sich im Dezember: Steuerentlastungen, Trinkwasser, Fahrplanwechsel

Schlechtwetterzeit im Baugewerbe, rückwirkende Steuererleichterungen, Fahrplanwechsel bei der Bahn und mehr Kontrollen beim Trinkwasser. handwerk magazin hat die wichtigsten Neuerungen, die im Dezember auf die Verbraucher zukommen zusammengefasst.

Auch im Dezember 2015 ändert sich für Verbraucher wieder einiges. - © © adempercem - Fotolia.com

ERP-Gründerkredit - StartGeld: Erweiterte Förderung startet

Ab dem 1.12.2015 bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) das mit einer Garantie des Europäischen Investitionsfonds (EIF) versehende Produkt ERP-Gründerkredit - StartGeld verbessert an: Gründer und junge Unternehmen bis fünf (vorher drei) Jahre nach Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit können über ihre Hausbank Darlehen bis zu 100.000 EUR beantragen. Das Besondere dabei: Die KfW nimmt den Hausbanken hierbei 80 % des Ausfallrisikos ab, was den Gründern den Zugang zu dem zinsgünstigen Kredit wesentlich erleichtert. Möglich wird das, weil der ERP-Gründerkredit - StartGeld neben dem EIF ab dem 1.12.2015 auch vom Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) unterstützt wird. Durch den EFSI-Fonds kann die KfW so noch mehr Gründer und junge Unternehmen besser fördern und bis 2018 Darlehen in Höhe von insgesamt einer Milliarde Euro bereitstellen. Die Darlehen gibt es in zwei Laufzeitvarianten (fünf und zehn Jahre); die Zinssätze liegen derzeit bei 2,05 % (fünf Jahre) bzw. 2,70 % (zehn Jahre).

Hinweis: Interessierte finden Informationen unter www.kfw.de/gruenden oder telefonisch im KfW-Infocenter 0800 5399001 (Ortstarif).

KfW-Förderung "Speicher" läuft aus

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert Photovoltaik-Anlagen mit Batteriespeicher nur noch bis zum 31. Dezember 2015. Danach stellt die KfW das Förderprogramm „Speicher“ ein. Wer noch von der alten Förderung profitieren will, kann einen entsprechenden Antrag bis Jahresende bei der KfW stellen – idealerweise gemeinsam mit einem Angebot für die Installation der Anlage. Denn die Zusage der KfW gibt es nur, wenn mit dem Bau noch nicht begonnen wurde.

Reichen Sie Ihren Antrag daher noch in diesem Jahr ein. Es gilt das Datum des Antragseingangs bei der KfW. Ab 1. Januar 2016 gibt es andere KfW-Programme, diese würden aber mit weniger Geld bezuschusst, warnen die Verbraucherschützer.

Sammelkorrekturen der  Lohn- und Gehaltsabrechnung

Zum 1. Dezember werden erforderliche Sammelkorrekturen der Lohn- und Gehaltsabrechnung des Jahres 2015 für die im Sommer dieses Jahres beschlossene Erhöhung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages und des Kindergeldes erfolgen. Alleinerziehende können sich rückwirkend für das Jahr 2015 auf eine große Steuerentlastung freuen. Bei der Lohnabrechnung für Dezember 2015 wird für das ganze zurückliegende Steuerjahr der Entlastungsbetrag um 600 Euro auf insgesamt 1.908 Euro angehoben. Wer noch mehr Kinder allein erzieht, erhält für jedes weitere im eigenen Haushalt lebende Kind einen weiteren Freibetrag von jeweils 240 Euro pro Jahr.

Arbeitnehmer, die bereits im Dezember 2015 der Steuerklasse II zugeordnet werden, müssen deshalb nicht aktiv werden. Der Entlastungsbetrag von 1.908 Euro wird bei der Lohnabrechnung automatisch berücksichtigt. Ausgenommen davon ist der Freibetrag bei weiteren Kindern. Dafür muss der Arbeitnehmer beim Finanzamt einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für 2015 stellen. Für die zwei folgenden Jahre können die Lohnsteuerabzugsmerkmale dann auf Antrag automatisch vom Finanzamt übernommen werden.

Alleinerziehende, die allerdings nicht das ganze Jahr über die Voraussetzung für den Entlastungsbetrag erfüllen - z.B. wenn das Kind zeitweise in einem anderen Haushalt lebt - bekommen nach der so genannten "Zwölftelregelung" nur einen anteiligen Freibetrag.

Zudem wird rückwirkend für 2015 der steuerliche Grundfreibetrag von 8.354 Euro auf 8.472 Euro erhöht. Auch dies wird ggf. automatisch in der Lohnabrechnung für Dezember 2015 berücksichtigt.

Weiterer Vorteil für Arbeitnehmer mit Kindern: Der jährliche Kinderfreibetrag wird rückwirkend für 2015 von 4.368 Euro auf 4.512 Euro angehoben.

Für den Fall der Fälle: Saison-Kurzarbeitergeld gibt es ab 1. Dezember

Arbeitnehmer haben in der Zeit vom 1. Dezember (in Betrieben des Gerüstbaus ab 01. November) bis 31. März - der so gegannten Schlechtwetterzeit - Anspruch auf Saison-Kurzarbeitergeld kurz Saison-Kug. Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden:

  • sie müssen in einem Betrieb beschäftigt sein, der dem Baugewerbe (Bauhauptgewerbe, Dachdeckerhandwerk, Garten-, Landschafts- und Sportplatzbauer) angehört und von saisonbedingtem Arbeitsausfall betroffen ist
  • der ist Arbeitsausfall erheblich
  • die betrieblichen Voraussetzungen sowie
  • die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind und
  • nur bei Arbeitsausfall aus wirtschaftlichen Gründen dieser der Agentur für Arbeit angezeigt worden ist
Das Saison-Kurzarbeitergeld für Arbeitnehmer beträgt mindestens 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns. Für Arbeitnehmer mit Kindern sind es 67 Prozent der Netto-Einkünfte.

Was beim Saison-Kurzarbeitergeld zu beachten ist, lesen Sie hier im Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit .

Hinweis: Der Bezug von Saison-Kug geht dem Bezug von konjunkturellem Kurzarbeitergeld vor. Während der Schlechtwetterzeit kann also auch bei konjunkturell bedingtem Arbeitsausfall in Betrieben des Baugewerbes ausschließlich Saison-Kug bezogen werden.

Trinkwasser wird strenger kontrolliert

Die Strahlenbelastung durch radioaktive Stoffe im Trinkwasser ist in Deutschland im Durchschnitt sehr gering. Trotzdem soll Trinkwasser ab sofort umfassend auf radioaktive Stoffe untersucht werden. Vorgegeben sind Parameterwerte für Radon, für Tritium und für die Richtdosis einschließlich der Radonfolgeprodukte Blei-210 und Polonium-210. Belastungen mit Radionukliden, die im Einzelfall auftreten können, werden erkannt und beseitigt.

Fahrplanwechsel bei der Bahn

Die gute Nachricht zuerst: Zum Fahrplanwechsel am 13. Dezember verzichtet die Bahn im Fernverkehr für fast alle Tickets auf Preiserhöhungen. Und auch sonst bleibt fast alles beim Alten: Die Normalpreise ändern sich nicht, die Bahncard-Preise und die Preise für Streckenzeitkarten bleiben stabil, Sparpreise gibt es weiter ab 19 und 29 Euro - letztere können bei noch vorhandenem Kontingent dann künftig sogar bis kurz vor Abfahrt gebucht werden.

Höhere Preise erwarten allerdings Kunden, die Verbindungen über die Neubaustrecke Erfurt-Halle/Leipzig nutzen. Sie kommen aber auch deutlich schneller ans Ziel. Der Fahrpreis erhöht sich um ein bis sieben Euro. Normalpreise und Streckenzeitkarten werden ebenfalls angepasst. Die Fahrzeit von Frankfurt/Main nach Leipzig verkürzt sich beispielsweise um 23 Minuten auf rund 3 Stunden. Dafür werden mit 85 Euro künftig 5 Euro mehr fällig als bisher. Wer von Berlin nach Erfurt unterwegs ist, zahlt ab dem Fahrplanwechsel 71 statt 64 Euro. Hier braucht der Bahnreisende dann aber auch weniger als 2 Stunden und damit fast 45 Minuten weniger als bisher.

Der bisherige "Normalpreis" erhält allerdings einen neuen Namen. Er ist ab 13. Dezember dann als "Flexpreis" zu buchen - da die Kunden damit flexibel und ohne Bindung an einen bestimmten Zug reisen können.