Das ändert sich im August 2015: Friseur-Mindestlohn und EU- Erbrechtsverordnung

Am 1. August treten wieder neue Gesetze und Regelungen in Kraft: Von Wirtschaftsförderungsprogrammen der KfW, über mehr Geld für Kinder durch die neue „Düsseldorfer Tabelle" bis hin zur neuen EU-Erbrechtsverordnung. handwerk magazin gibt einen Überblick.

Wo gehen die Entwicklungen hin im August? handwerk magazin liefert Ihnen den Wegweiser. - © ©gustavofrazao - fotolia.com

Trotz Sommerferien und Urlaubszeit warten auch im kommenden Monat wieder neue Verordnungen und Regelungen, aber auch Förderungen auf die Deutschen: Die Änderungen der „Düsseldorfer Tabelle“ sollen das Kindergeld und den Mindestunterhalt für Kinder erhöhen, die neue EU-Erbrechtsverordnung bringt für Erben und Erblasser Chancen, aber auch Gefahren mit sich. Auch die KfW macht keinen Urlaub und unterstützt Bauherrn ab 1. August bei Sanierungsmaßnahmen an jüngeren Häusern, sowie durch eine Erhöhung des Förderhöchstbetrags für Energieeffiziente Häuser. Zum nach den Ferien beginnenden neuen Ausbildungsjahr treten zahlreiche neue Ausbildungsordnungen in Kraft, von denen auch das Handwerk betroffen ist. Passend dazu bringt die deutsche Bahn eine neue Bahncard-Variante für junge Leute auf den Markt. Außerdem können sich Friseure endlich auch über flächendeckenden Mindestlohn freuen.

Neue Gesetzeslage durch EU-Erbrechtsverordnung

Nicht ab 1., aber ab 17. August werden durch die Europäische Erbrechtsverordnung zentrale Vorschriften bei grenzüberschreitenden Erbschaften geschaffen: Neu gilt dann das „Recht des gewöhnlichen Aufenthalts“. Laut dieser Regelung gilt das Erbrecht des Landes, in dem die verstorbene Person zuletzt gelebt hat. Verbringt ein Deutscher seinen Ruhestand beispielsweise in Spanien und stirbt dort, gilt dann das spanische Recht – es sei denn, im Testament wird ausdrücklich die Anwendung des deutschen Erbrechts festgelegt. Im Einzelfall kann entweder das deutsche oder das Erbrecht im jeweiligen EU-Ausland von Vorteil für die Erben sein, daher raten Experten zu einer frühen Prüfung, welches Erbrecht günstiger ist. Auch eine rechtliche Beratung zu dem komplexen Thema ist ratsam.

Für alle von Vorteil ist das künftig für den gesamten EU-Raum einheitliche Nachlasszeugnis, welches Erben und Nachlassverwaltern den Nachweis ihrer Stellung vereinfacht: Das Verfahren wird dadurch schneller und kostengünstiger. Für Todesfälle vor dem 17. August 2015 bleibt die alte Regelung wirksam, bei der das Erbrecht nach Staatsbürgerschaft des Verstorbenen angewendet wird.

Ende der Übergangsregelung: Friseur-Mindestlohn flächendeckend bei 8,50 Euro

Am 1. Januar 2015 wurde in Deutschland der Mindestlohn eingeführt – für das Friseurhandwerk galt allerdings eine Ausnahmeregelung: Statt 8,50 Euro in der Stunde wurde in den alten Bundesländern ein Mindestlohn von acht Euro gezahlt, in den neuen Bundesländern sogar nur ein Mindestlohn von 7,50 Euro. Ab 1. August ist diese Übergangsregelung aber Geschichte – dann gilt in ganz Deutschland auch für Friseure der einheitliche, reguläre Mindestlohn in der Höhe von 8,50 Euro. Wie bei anderen Gewerken sind Auszubildende und bis zu drei Monate beschäftigte Praktikanten von dieser Regelung ausgenommen.

KfW erhöht Förderhöchstbetrag für energieeffiziente Häuser

Hausbesitzer, für deren Immobilie ein Bauantrag vor dem 1. Februar 2002 gestellt worden ist, können sich freuen: Auch diese noch relativ jungen Häuser sind ab 1. August förderungswürdig. Der Förderhöchstbetrag steigt dabei für die Sanierung nach KfW-Effizienzhausstandard von 75.000 Euro auf 100.000 Euro. Zudem erhöht die KfW gleichzeitig die Tilgungszuschüsse im Kreditprogramm auf bis zu 27,5 Prozent des Darlehensbetrags – maximal sind so je Wohneinheit 27.500 Euro Unterstützung möglich.

Bauherrn, die Sanierungen aus eigenen Mitteln stemmen, können außerdem für eine Wohnung 30.000 Euro und für ein Zweifamilienhaus 60.000 Euro beantragen: Künftig können so auch aufwendige Rundumsanierungen über die KfW finanziert werden. Außerdem werden ab Monatsbeginn auch Einzelmaßnahmen mit einem Tilgungszuschuss von 7,5 Prozent gefördert. Mehr Details zu den Förderprogrammen gibt es unter www.kfw.de .

Neues Ausbildungsjahr: 17 Berufsausbildungen modernisiert

Am 1. August startet wieder ein neues Ausbildungsjahr. Laut Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) treten dann für gleich 17 Berufe neue Ausbildungsordnungen in Kraft – darunter auch die Handwerksberufe Bogenmacher, Geigenbauer, Orthopädieschuhmacher und Werksteinhersteller. Zwei weitere Gewerke haben zudem eine Namensänderung zu verzeichnen: Der ehemalige Wachszieher heißt ab Beginn des kommenden Monats „Kerzenhersteller und Wachsbildner“, Gerber können sich künftig „Fachkraft für Lederherstellung und Gerbereitechnik“ nennen. Bundesweit werden aktuell 15 bis 20 Wachszieher ausgebildet, die Gerber haben 39 Auszubildende in ihren Reihen.

Bahn bringt neue Bahncardvariante für junge Leute auf den Markt

Pünktlich zum Ausbildungsstart steht auch die Deutsche Bahn mit einem neuen Angebot in den Startlöchern: Ab 1. August führt der Konzern die „My BahnCard 50“ ein, die für Jugendliche und junge Erwachsene bis 26 Jahre in der zweiten Klasse 69 Euro kosten soll und damit 186 Euro günstiger ist als die reguläre „BahnCard 50“. Die Bahn reagiert so auf die Konkurrenz durch den Fernbus-Verkehr und die Tendenz, aufgrund günstiger Spritpreise wieder mehr mit dem eigenen PKW zu fahren.

„Düsseldorfer Tabelle": Mehr Geld für Kinder

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat neue Bedarfssätze für unterhaltsberechtigte Kinder und Jugendliche festgelegt: Bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres steigt der monatliche Mindestunterhalt für Kinder von 317 Euro auf 328 Euro, Kinder zwischen sieben und zwölf Jahren erhalten 376 Euro anstatt bisher 364 Euro und Jugendliche ab 13 Jahren bekommen statt 426 Euro ab 1. August 440 Euro. Bei volljährigen Töchtern und Söhnen steigt der Unterhalt von 488 Euro auf 504 Euro.

Auch das Kindergeld wird leicht erhöht: Rückwirkend zum 1. Januar 2015 steigt die staatliche Unterstützung um vier Euro und wird zur Hälfte auf den Unterhaltsbedarf angerechnet. Der Bedarfssatz von Studenten wird dagegen nicht erhöht und bleibt bei 670 Euro. Steuerlich gilt es den neuen Kinderfreibetrag zu beachten – basierend auf dem am 22. Juli 2015 verkündeten Gesetz zur Erhöhung des Grundfreibetrags, des Kindergelds und des Kinderzuschlags erhöht sich der Freibetrag von 4.368 Euro auf 4.512 Euro. Die „Düsseldorfer Tabelle“ des OLG Düsseldorf ist nicht bindend, gilt aber seit 1962 für alle deutschen Gerichte als Richtlinie für den Betrag, der einem getrennt lebenden Elternteil mit Kind vom ehemaligen Partner zusteht.