Das ändert sich im April: Neues zum KfW-Förderprogramm

Das KfW-Programm "Energieeffizient Bauen" wird zum 1. April 2016 in diversen Punkten geändert. Die wichtigsten Fakten sollten gerade Bauhandwerker für Kundengespräche parat haben. Und ab 30. April wird im Ausland billiger telefoniert.

Die wichtigsten Änderungen im April 2016 im Überblick. - © © destina - Fotolia.com

Zum 1. April 2016 gibt es in mehreren KfW-Programmen Änderungen bei der Förderung. So werden Maßnahmen für mehr Einbruchschutz dann auch in der Kreditvariante gefördert und Anträge für die Förderung von Heizungs- und Lüftungspaketen können gestellt werden. BHKW sind ab April nicht mehr förderfähig.

Jetzt auch KfW-Kredit für mehr Einbruchschutz

Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz fördert die KfW ab dem 01.04.2016 auch in der Kreditvariante des Programms Altersgerecht Umbauen (159). So lassen sich umfangreichere Arbeiten günstig finanzieren. Der Kreditbetrag von maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit kann über die Hausbank beantragt werden.

Seit Anfang des Jahres werden Maßnahmenpakete im Heizungs- und Lüftungsbereich besonders gefördert. Mit den Arbeiten konnte seit Januar 2016 begonnen werden, ab dem 1. April 2016 ist die Beantragung der Förderung möglich. In der Kreditvariante (Programm 152) macht ein Tilgungszuschuss von 12,5 Prozent die Förderung für das Heizungs- und/oder Lüftungspaket attraktiv. Alternativ kann im Programm 430 ein Zuschuss in Höhe von 15 Prozent der Sanierungskosten beantragt werden (maximal 7.500 Euro Zuschuss pro Wohneinheit). Das wird gefördert:

  • Heizungspaket: Austausch ineffizienter Heizungsanlagen durch effiziente Anlagen in Verbindung mit einer optimierten Einstellung.
  • Lüftungspaket: Kombination des Einbaus von Lüftungsanlagen mit mindestens einer weiteren förderfähigen Maßnahme an der Gebäudehülle.
  • Kombination : Zusammen mit dem Heizungs- und/oder Lüftungspaket können auch weitere Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz gefördert werden.

Keine KfW-Förderung mehr für BHKW

Stromerzeugende Heizungen, so genannte Blockheizkraftwerke (im Ein- und Zweifamilienhaus-Bereich Mikro-BHKW) werden künftig nicht mehr von der KfW gefördert. Bisher wurden kleine BHKW über zinsgünstige Kredite finanziert (Programme 151 und 152) oder mit einem Zuschuss (Programm 430) gefördert. In den neuen Förderrichtlinien der KfW ist die Förderung für Anlagen zur Kraft-Wärme-Koppelung ab April 2016 nun explizit ausgeschlossen.

Weitere wichtige Eckpunkte im Überblick: 

  • Weil mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2016 höhere energetische Anforderungen für Wohngebäude gelten, wird das "KfW-Effizienzhaus 70" ab 1. April nicht mehr gefördert. Stattdessen führt die KfW den neuen Förderstandard "KfW Effizienzhaus 40 Plus" ein. Bei diesem Typ wird ein wesentlicher Teil des Energiebedarfs unmittelbar am Gebäude erzeugt und gespeichert.
  • Bei Förderzusagen besteht ein verbindlicher Anspruch auf einen KfW-Baubegleitzuschuss. Demnach erhält ein Bauherr 50 Prozent oder höchstens 4.000 Euro der Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung durch einen unabhängigen Experten. Besagte Begleitung war für Bauherren mit einer Förderzusage aus dem KfW-Programm "Energieeffizient Bauen" bislang schon Pflicht, allerdings ohne zusätzliche Finanzspritze.
  • Schließlich verdoppelt sich ab dem Stichtag 1. April der Förderhöchstbetrag auf 100.000 Euro. (Teil-)Finanziert können mit dem KfW-Darlehen 100 Prozent der "Bauwerkskosten", also der Baukosten ohne Grundstückspreis.
  • Für ihre 20- und 30-jährigen Kreditlaufzeiten führt die KfW eine 20-jährige Zinsbindungsvariante ein. Neben den bereits bestehenden Förderstandards "KfW-Effizienzhaus 55" und "KfW-Effizienzhaus 40" wird auch der neue Standard "KfW-Effizienzhaus 40 Plus" mit einem Tilgungszuschuss angeboten. In der Spitze beträgt der 10 Prozent des zugesagten Darlehens.

Telefonieren und Surfen im EU-Ausland wird billiger

Vom 30. April 2016 an wird nach Angaben der Verbraucherzentralen Telefonieren und Surfen in der EU erneut billiger. Die Preis-Obergrenzen von höchstens 19 Cent für abgehende Anrufe, 6 Cent pro SMS und 20 Cent pro Megabyte Daten (jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer) würden von Höchstaufschlägen auf den jeweiligen Heimtarif abgelöst.

Telefonate aus dem EU-Ausland nach Deutschland dürften dann nur noch 5 Cent pro Minute zusätzlich zum Inlandspreis kosten, SMS 2 Cent; für jedes Megabyte Datenvolumen beim Surfen dürfen die Firmen höchstens 5 Cent mehr berechnen (jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer).

Neue Maut in Belgien

Ab dem 1. April 2016 wird in Belgien für Lkw, die ein Gewicht von 3,5 Tonnen überschreiten, eine Maut fällig.