Das ändert sich im April 2015: Senkung des Rundfunkbeitrags

Ob EU oder Bundesministerien: Die politischen Entscheidungsträger haben auch für April wieder verschiedene Gesetze und Verordnungen beschlossen. So werden beispielsweise quecksilberhaltige Lampen verboten, erneuerbare Energien gefördert und der Rundfunkbeitrag gesenkt.

Von quecksilberhaltigen Lampen über Kurzkennzeichen bis zu einer EU-Verordnung für Fleisch: Im April 2015 ändert sich wieder einiges. - © © gustavofrazao - Fotolia.com

Quecksilberdampflampen: EU stoppt den Verkauf

In Gewerbe sowie öffentlichen Einrichtungen sind in Deutschland etwa drei Millionen quecksilberhaltige Lampen (HQL-Lampen) im Einsatz. Doch diese Technik aus den 1930er Jahren ist nicht mehr mit heutigen Energie- und Sicherheitsstandards zu vereinbaren: Sie sind nicht energieeffizient genug, tragen nicht zum Erreichen der Klimaschutzziele bei und enthalten giftiges Schwermetall, das aufwendig zu entsorgen und zu recyceln ist.

Deshalb stoppt die EU von April an den Verkauf der Lampen. Die Herausforderung für Handwerker liegt insbesondere beim Umrüsten der Hallen und Werkstätten. Denn die Leuchten müssen beim Wechsel laut dem Unternehmen LEDexchange komplett ausgebaut werden.

Erneuerbare Energien: Besondere Anreize für kleine Unternehmen

Im März hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine Novelle zur Förderung von erneuerbaren Energien vorgelegt. Diese gibt zusätzliche Maßnahmen für Marktanreize beim Heizen vor. Mit mehr als 300 Millionen Euro fördert das Marktanreizprogramm (MAP) von April an private, gewerbliche und kommunale Investitionen in Heizungsanlagen oder Heizwerke, die erneuerbare Energien verwenden. Insbesondere kleine und mittlere Betriebe sollen durch einen sogenannten KMU-Bonus von 10 Prozent profitieren können.

Die Förderung beinhaltet zum einen Zuschüsse für kleinere Anlagen in privaten Haushalten oder Unternehmen. Dazu zählen beispielsweise Solarthermiekollektoren, Pelletheizungen und Erdsonden für Wärmepumpen. Die Förderung geht vom BAFA – dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – aus. Zum anderen vergibt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Darlehen und Tilgungszuschüsse für große gewerbliche Anlagen. Dazu zählen unter anderem Biomasse-Heizkraftwerke oder Wärmenetze.

Die Anreize richten sich überwiegend an die Modernisierer bestehender Gebäude – die Förderung von Neubauten unterliegt besonderen Auflagen und setzt bestimmte innovative Anlagentypen voraus. Wer einen Antrag auf Förderung stellen möchte, findet auf der Website des BAFA ab April die entsprechenden Formulare.

Kurzzeitkennzeichen: In Zukunft nur noch mit HU

Wer ein Fahrzeug ohne Kennzeichen zur Werkstatt fahren oder auf die Gebrauchsfähigkeit testen möchte, benötigt ein Kurzzeitkennzeichen. Von April an sind die Voraussetzungen für eine solche Plakette allerdings strikter als bisher. Zum einen wird künftig eine amtliche Zulassungsbescheinigung ausgestellt, was die Mehrfachnutzung von ein und demselben Kennzeichen für verschiedene Fahrzeuge erschwert. Außerdem dürfen die Fahrzeuge, die keine gültige Hauptuntersuchung nachweisen können, nur noch bis zur nächsten Untersuchungsstelle fahren.

Werden Mängel festgestellt, kann die erlaubte Fahrt bis zur nächsten Reparaturwerkstatt ausgeweitet werden. Dies gilt allerdings nicht bei erheblichen Mängeln, die das Fahrzeug verkehrsunsicher machen. Doch die neue Regelung bringt auch eine Erleichterung: Das Kennzeichen kann nun sowohl am Wohnsitz des Halters als auch am Standort des Fahrzeugs ausgestellt werden. Das kann den Kauf vereinfachen.

Herkunftskennzeichen: EU-Verordnung auch für verpacktes Fleisch

Woher die Tiere kommen, die beim Essen auf dem Teller landen, ist in vielen Fällen nicht deutlich angezeigt. Bisher besteht lediglich eine Pflicht, unbehandeltes Rindfleisch mit einer Herkunftskennzeichnung zu versehen. Sobald das Produkt aber verarbeitet ist – beispielsweise als gemischtes Hackfleisch – fällt diese Anforderung weg. Denn Schweine- ebenso wie Geflügelfleisch unterliegen bisher laxeren Kennzeichnungspflichten.

Von April an ändert sich das teilweise. Denn die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) besteht nun auch auf eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für verpacktes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch. Erforderlich sind Angaben, wo die Aufzucht sowie die Schlachtung stattgefunden haben. Verarbeitete Fleischerzeugnisse müssen hingegen nicht bezüglich der Herkunft gekennzeichnet werden.

Ersthelferausbildung: Neue Regelungen

Eine zu große Themenfülle bei Aus- und Weiterbildungen können die Teilnehmer verwirren. Aus diesem Grund haben Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe und Unfallversicherungsträger die Ausbildung von betrieblichen Ersthelfern angepasst. Durch die Veränderungen sollen die Teilnehmer die erworbenen Kenntnisse länger behalten können.

Zu den Anpassungen gehört zum einen, dass der Praxisanteil in der Ausbildung verstärkt wird: beispielsweise durch Teilnehmerübungen, Demonstrationen und Fallbeispiele. Gleichzeitig verringert sich die Dauer des Kurses auf lediglich einen Tag. Zusätzlich soll die zweijährliche Fortbildung für Ersthelfer aufgewertet werden. Dies geschieht ebenfalls durch eine stärkere Praxisorientierung sowie durch einen zusätzlichen Kurstag.

Rundfunkbeitrag: Jetzt sparen Sie 48 Cent

Die Landesministerien haben beschlossen, den Rundfunkbeitrag zu senken. Von April an müssen Privatpersonen für eine Wohnung 17,50 Euro (bisher 17,98 Euro) entrichten. Auch der reduzierte Rundfunkbeitrag hat sich auf 5,83 Euro (bisher 5,99 Euro) gesenkt.

Für Unternehmen berechnet sich der Betrag ebenfalls neu: Nach wie vor orientiert sich die Höhe an der Anzahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten, der Kraftfahrzeuge sowie gegebenenfalls an der Zahl der Gästezimmer. Eine Übersichtstabelle findet sich auf der Website des Rundfunkbeitrags. Allerdings muss niemand den zu zahlenden Betrag neu errechnen. Denn die Beitragssenkung führt der Beitragsservice automatisch durch.