Steuern 2017 Darauf können sich Handwerkschefs einstellen

Die Bundesregierung hat verschiedene Projekte auf dem Tisch, die in den kommenden Monaten Neuerungen für Handwerksbetriebe bringen.

© Coloures-pic - Fotolia.com

Teilweise sind Änderungen bereits in Kraft. Hinweise für Unternehmer, die auf dem Laufenden bleiben wollen:

Reform der Betrieblichen Altersversorgung:

Ende vergangenen Jahres hat das Kabinett den Gesetzentwurf zur großen bAV-Reform beschlossen. Die Neuerungen sollen Anfang 2018 in Kraft treten. Noch ist offen, was am Ende genau kommt. Doch clevere Handwerksunternehmer behalten die Entwicklung im Blick, um rechtzeitig reagieren zu können:

  1. Derzeit sind Firmen in der Pflicht, die versprochene Leistung aus einer Entgeltumwandlung der Mitarbeiter in der Rentenzeit zu erbringen, selbst wenn etwa von einer Pensionskasse oder der Versicherung die Verzinsung gesenkt wird. Positiv: Künftig sollen die Unternehmer nach dem Entwurf aus der Haftung sein.
  2. Die Tarifparteien sollen im Zuge der Reform so genannte reine Beitragszusagen einführen können. Nicht tarifgebundene Firmenchefs haben nach dem Gesetzesentwurf die Option, sich den Lösungen anzuschließen.
  3. Bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben künftig steuerfrei, aber weiterhin nur 4 Prozent sozialabgabenfrei.
  4. Wenn Arbeitgeber Mitarbeiter mit einem Bruttoverdienst von 2.000 Euro monatlich beim Sparen unterstützen, bekommen sie künftig 30 Prozent ihrer Aufwendungen erstattet – so die Planung. Die Förderung variiert abhängig von der Großzügigkeit des Chefs – zwischen 72 und 144 Euro im Jahr.
Fazit:Der Entwurf steht in der Kritik. Die Verbände haben bereits Stellung genommen. Ab Frühjahr wird weiter über die Reform diskutiert. 

Neue Regeln für Registrierkassen:

Seit Jahresanfang dürfen nur noch elektronische Systeme zum Einsatz kommen, die jeden Bon aufzeichnen und für mindestens 10 Jahre unveränderbar abspeichern können. Die Tagesendsummen und alle Einzelbewegungen sind täglich zu sichern sowie in maschinell lesbarer Form zu archivieren.Wichtig: Auch das Benutzerhandbuch, Anleitungen, Programmierprotokolle haben Unternehmer zu archivieren.

Hinweis: Wer sich seiner Kassenlösung als Handwerksunternehmer nicht sicher ist, sollte jetzt mit seinem Steuerberater sprechen. Denn Fehler in der Kassenbuchführung werden teuer. Es drohen hohe Zuschätzungen bei der nächsten Betriebsprüfung.  

Steuervorteile für Elektromobilität:

Im Rahmen des Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität wurde die bisher geltende fünfjährige Kfz-Steuerbefreiung für erstmals zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2020 zugelassene E-Autos auf zehn Jahre verlängert. Die Steuerberaterkammer Hessen weist auf einen weiteren Vorteil hin: Das Aufladen privater Elektro- und Hybridfahrzeuge im Betrieb des Arbeitgebers bleibt jetzt steuerfrei. Gleiches gilt auch für zulassungspflichtige Elektrofahrräder.

Wichtig: Bisher handelte es sich in der Regel um einen geldwerten Vorteil und war folglich steuerpflichtig.