Steuern + Recht

20.05.2010

Cholerischer Chef mobbt nicht

Wenn der cholerischer Chef in einer Fleischerei über Jahre hinweg immer wieder einmal seine Mitarbeiter beschimpft, ist das kein systematisches Mobbing, so das Arbeitsgericht Cottbus (Az.: 7 Ca 493/09).

„Mobbing setzt individuelle Diskriminierung voraus“, so Rechtsanwältin Tanja Leopold.

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, hat der Fleischermeister mit Imbiss und Partyservice seinen Mitarbeiterinnen immer wieder aufs Ärgste mitgespielt: Mal warf er die fertigen Hühnerkeulen an die Wand der Küche, weil sie seiner Meinung nach zu hell oder zu dunkel gebraten waren, ein anderes Mal schrie er im Beisein der zutiefst erschrockenen Kunden, dass die ausgereichten Portionen zu groß seien und den ganzen Laden nur ruinieren würden.

Eine Mitarbeiterin kündigte daraufhin und verlangte wegen Mobbing Schadenersatz sowie Schmerzensgeld.

Die Attacken trafen jedoch nicht die Mitarbeiterin allein, sondern jegliche Angestellte. „Damit aber konnte dem Arbeitgeber kein individueller Schädigungsvorwurf gemacht werden, welcher eine Schadenersatz- und Schmerzensgeldverpflichtung auslösen würde“, erklärt Rechtsanwältin Tanja Leopold.

hbk

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