Politik

03.03.2010

BVG: Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung

Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVG) entschieden.

Die Richter des Bundesverfassungsgerichts entschieden: Die Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Grundgesetz. Foto: ddp

Die Karlsruher Richter erklärten die seit 2008 geltende gesetzliche Regelung zur massenhaften Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten für verfassungswidrig. Die Daten seien "unverzüglich zu löschen", sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier. Die angegriffenen Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes und der Strafprozessordnung verletzten das Grundrecht auf Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses, so das höchste deutsche Gericht.

Die Regelung verpflichtete Telekommunikationsfirmen und Internetprovider dazu, die Daten von Telefon-, E-Mail- und Internetverbindungen aller Bundesbürger ohne konkreten Anlass vorsorglich sechs Monate lang zu speichern. Protokolliert wurde, wer wann, wie lange, mit wem, von wo aus per Telefon, Handy, E-Mail, Fax oder SMS kommuniziert hat oder zu kommunizieren versucht hat. Der Abruf der Daten durch Polizei, Staatsanwaltschaft und Geheimdienste war unter bestimmten Umständen gestattet, um Straftaten verhindern und verfolgen zu können.

Gegen die Vorratsdatenspeicherung hatten rund 35.000 Menschen Klage erhoben. Zu den Beschwerdeführern gehörten zahlreiche Bundestagsabgeordnete von Grünen und FDP, auch die amtierende Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).

(ddp/sel)

 
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