Arbeitsfahrten Bus und Bahn komplett absetzbar

Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil vom November 2016 bestätigt: Die Fahrt zur Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln können Arbeitnehmer komplett von der Steuer absetzen. Fahrten mit dem Auto hingegen nicht.

Bei Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel zur Arbeit können die tatsächlichen Fahrtkosten abgesetzt werden. - © Kara - Fotolia.com

Wie die Steuerberatungsgesellschaft Ecovis AG berichtet, stellte der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Urteil vom 15. November 2016 klar, dass Arbeitnehmer, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, die tatsächlich entstandenen Kosten absetzen können.

Die Fahrt zur Arbeit mit dem Auto wird allerdings nur mit einer Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer abgerechnet. „Auch wenn der Fahrtkilometer eigentlich teurer ist“, erklärt Ecovis Steuerberater Timo Skowronek in Hannover.

Klage wegen vermeintlicher Ungleichbehandlung

Das BFH urteilte im Fall eines Klägers, der sich über eine Ungleichbehandlung von Autofahrern und Nutzern öffentlicher Verkehrsmittel beschwerte. „Wenn der Gesetzgeber fördern oder lenken will, dann kann er steuerlich belasten oder die Steuern senken“, erläutert Timo Skowronek die BFH-Entscheidung, da der Gesetzgeber im verhandelten Fall umwelt- und verkehrspolitische Ziele umsetze, „deshalb ist es gleichheitsrechtlich korrekt, dass bei öffentlichen Verkehrsmitteln die tatsächlichen Fahrtkosten statt der Entfernungspauschale abgesetzt werden können“.

Finanz-Tipps: Werbungskosten richtig absetzen

Aus diesem Grund ist laut Ecovis folgendes bei den Werbungskosten für die Fahrt zur Arbeit zu beachten:

  • Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit lassen sich maximal 30 Cent pro Kilometer für die einfache Entfernung steuerlich geltend machen, ungeachtet der Wahl des Verkehrsmittels. Taxi und Flugzeug sind ausgenommen.
  • Kosten wie Parkgebühren oder Wartungskosten sind nicht steuerlich absetzbar.
  • Pro Jahr lassen sich maximal 4.500 Euro steuerlich geltend machen.
  • Neben der Entfernungspauschale sind die Kosten für einen auf dem Arbeitsweg verursachten Verkehrsunfall als Werbungskosten abziehbar.
  • Arbeitnehmer, die öffentliche Verkehrsmittel nutzen, können die tatsächlichen Fahrtkosten steuerlich absetzen, wenn diese aufs Jahr gerechnet über der Entfernungspauschale liegen. Allerdings fordert das Finanzamt dafür entsprechende Belege.