Steuern + Recht

31.01.2008
Rauchverbot

Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag ab

Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag eines Rauchers gegen das Hessische Nichtraucherschutzgesetz abgelehnt.

Rauchverbot: BVerfG hat den Eilantrag eines Rauchers abgelehnt. Foto: ddp

Der Beschwerdeführer, ein starker Raucher, ist Stammgast in einer Gaststätte, in der das Rauchen jetzt verboten ist. Er hält das Gesetz, das seit 1. Oktober 2007 gilt für verfassungswidrig, weil es ihn und die betroffenen Gastwirte über Gebühr einschränke.

Das BVerfG lehnte den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung jetzt ab (1 BvR 2822/07). Eine Folgenabwägung habe ergeben, dass von schweren Nachteilen, die den Erlass einer einstweiligen Anordnung rechtfertigen könnten, nicht auszugehen ist.

Für den Beschwerdeführer selbst wiegten die Nachteile des Nichterlasses einer einstweiligen Anordnung eher gering, da er in der Zwischenzeit bis zur abschließenden Entscheidung nicht allgemein am Rauchen und auch nicht am Besuch von Gaststätten gehindert werde. Vielmehr sei ihm lediglich eine einzelne Verhaltensweise – das Rauchen – während des Gaststättenbesuchs untersagt. Dem stünden die mit dem Erlass einer Eilentscheidung verbundenen Beeinträchtigungen des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung gegenüber.

Etwaige Nachteile für die betroffenen Gastwirte könnten in diesem Verfahren mangels hinreichenden Vortrags des Beschwerdeführers keine Berücksichtigung finden.

 
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