EU-Dienstleistungspaket Aufatmen im Handwerk

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Meisterpflicht

Der Rat der Europäischen Union hat sich Ende Mai auf einen Richtlinienvorschlag zum Dienstleistungspaket geeinigt. Das Handwerk atmet auf, denn die Rolle der Mitgliedsstaaten wird im Vergleich zum ursprünglichen Kommissionsvorschlag gestärkt.

Bauverbände und die Politik lehnen das geplante Dienstleistungspaket der EU-Kommission ab. - © donfiore - Fotolia.com

Die von der EU-Kommission im Januar vorgestellte Initiative wertete das Handwerk noch als Angriff auf die Meisterpflicht, weil neue oder veränderte Berufsreglementierungen künftig anhand eines umfassenden Kriterienkatalogs überprüft werden sollten. „Das nun vom Rat der Europäischen Union verabschiedete Papier stärkt die Mitgliedsstaaten, indem es ihnen weiterhin erlaubt, selbst über Berufsreglementierungen zu entscheiden“, erklärte Rainer Reichhold, Landeshandwerkspräsident in Baden-Württemberg.

Pflichtmitgliedschaft bleibt

Auf Druck der Bundesregierung wurde auch aufgenommen, dass die Pflichtmitgliedschaft in einer Kammer als zweckmäßig erachtet werden kann. Außerdem sollen technische Anpassungen an Ausbildungsinhalte keiner Verhältnismäßigkeitsprüfung bedürfen. Mit dem verabschiedeten Papier geht der Rat nun in die Verhandlungen mit dem Europaparlament. Das Handwerk wird das Papier im weiteren Prozess in engem Kontakt mit Ministerien und Abgeordneten unterstützen.

Der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Matthias Machnig, sagte: "Wir haben aus deutscher Sicht ein Ergebnis erreicht, bei dem unsere bewährten Strukturen nicht in Frage gestellt werden." Das gelte vor allem für die Selbstverwaltung der Wirtschaft, die duale Berufsausbildung oder die Meisterpflicht.

Bundestag lehnte EU-Pläne ab

Bauverbände und auch die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) begrüßten die Forderung des Bundestags, das geplante Dienstleistungspaket der EU-Kommission in vorliegender Form nicht passieren zu lassen.

Der Bundestag hatte am 18. Mai 2017 einstimmig eine Stellungnahme zu Dienstleistungen im EU-Binnenmarkt verabschiedet, die die Bundesregierung in Verhandlungen bindet. „Das Dienstleistungspaket der EU-Kommission ist missglückt. Es schafft keine besseren Regeln, sondern erleichtert Lohn- und Sozialdumping und setzt auf einen unkontrollierbaren Wettbewerb. Es ist gut, dass sämtliche im Bundestag vertretenen Parteien das erkannt haben“, sagte der Stellvertretende IG BAU-Bundesvorsitzende Dietmar Schäfers. Die Bundesregierung müsse nun ihren gesamten Einfluss in Brüssel geltend machen, um den Parlamentswillen durchzusetzen.

Soziale Standards ausgehöhlt

Nach Plänen der EU-Kommission würde mit der Dienstleistungskarte das Herkunftslandprinzip durch die Hintertür wieder eingeführt. Die Karte soll danach im Herkunftsland ausgestellt werden und kann wegen kurzer Fristen ohne Überprüfung durch den Aufnahmestaat bescheinigen, dass die Gesetze des Ziellands eingehalten werden. Der Bundestag stellte fest, dass dadurch die nationalen Anforderungen zu sozialen Standards ausgehöhlt und umgangen werden. Der Bundestag fordert nun in seiner Stellungnahme, dass kein neues Instrument entstehen darf, durch das Arbeitskontrollen behindert oder Scheinselbstständigkeit und Schwarzarbeit erleichtert werden .

Kontrollrechte umgangen

Auch der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes lehnt die Europäische Dienstleistungskarte in der von der Kommission vorgesehenen Form ab. Zur Überprüfung der Anträge bleibe dem Aufnahmestaat zu wenig Zeit, und nach Fristablauf werde die Genehmigung der Karte ohne tatsächliche Überprüfung des Aufnahmestaates fingiert. „Damit werden die nationalen Kontrollrechte der Aufnahmestaaten faktisch umgangen – gedeckt durch europäisches Recht“, erklärt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe.

Mitgliedstaaten sollen autonom entscheiden

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) lobt ebenfalls den Beschluss des Bundestags als wichtiges politisches Zeichen. „Für uns im Handwerk ist vor allem von Bedeutung, dass der Bundestag in seinem Entschließungsantrag darauf pocht klarzustellen: Die Frage der Reglementierung von Berufen ist eine autonome Entscheidung der Mitgliedstaaten“, sagte der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), Holger Schwannecke.

Der Bundestag sehe keinen Bedarf, den Mitgliedstaaten neue Anforderungen bei der Prüfung ihrer Berufsreglementierungen aufzuerlegen. Diese müssten auch künftig autonom regeln können, in welcher Form sie überwiegende Allgemeinwohlbelange wie den Verbraucherschutz oder eine hohe Ausbildungsleistung sicherstellen.