mehr Steuern

01.01.2005
Immobilien

Büro leer – Grundsteuer zurück

Eigentümer vermieteter Wohnungen, Häuser und Gewerberäume können sich zumindest einen Teil der Grundsteuer zurückholen. Voraussetzung: diese stehen leer oder Mieter zahlen nicht.

Auf leerstehende Wohnungen gibt's die Grundsteuer vom Staat zurück. Foto: ddp

Inzwischen bestätigte der Bundesfinanzhof, dass strukturell bedingte Umstände wie ein Überangebot an Wohn- oder Gewerberaum und ein Bevölkerungsrückgang berücksichtigt werden (II R 5/05). Darauf weist der Bund der Steuerzahler nochmals hin.

Der Verband rät Steuerzahlern, die Frist zu beachten, innerhalb derer eine Erstattung möglich ist: für 2007 müsse der Antrag bei der Gemeinde bis spätestens 31. März 2008 eingereicht werden.

Ein allgemeines Schreiben, in welchem der Steuerzahler den Leerstand begründet, reicht fürs Erste aus. Die Behörde fordert im Einzelfall die noch benötigten Nachweise an.

 
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