Betriebsteuern

16.04.2009

Buchhaltung: Investitionsabzugsbetrag richtig erfassen

Der Investitionsabzugsbetrag von 40 Prozent mit maximal 200000 Euro gehört nicht in die Bilanz. Er ist gesondert zu erfassen.

Bei den Jahresabschlussarbeiten für 2008 greifen viele kleine und mittelständische Betriebe auf den Investitionsabzugsbetrag zurück, nach dem bereits in 2008 für in den Jahren 2009 bis 2011 geplante Investitionen 40 Prozent der voraussichtlichen Investitionskosten Gewinn mindernd „verbucht“ werden dürfen. Doch wird eigentlich gebucht?

Der Investitionsabzugsbetrag hat in der Bilanz nichts zu suchen. Der 40%-ige Abzug ist außerhalb der Gewinnermittlung vorzunehmen.

* Beispiel: Unternehmer Max Müller hat einen Gewinn von 40000 Euro. Davon zieht er nach für geplante Investitionen außerbilanzmäßig 60000 Euro ab. Dadurch entsteht ein steuerlicher Verlust. Der Bilanzgewinn hat sich jedoch nicht verändert.

hm-Tipp 1: Da sich die Berücksichtigung des Investitionsabzugsbetrags nicht aus der Buchführung selbst ergibt, müssen bilanzierende Selbständige wie auch Einnahmen-Überschuss-Rechner, ein Tableau über die voraussichtlichen Investitionen unter Bezeichnung der Wirtschaftsgüter und der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufstellen.

hm-Tipp 2: Weitere wichtige Details zum Investitionsabzug finden Sie in hm 4/2009.

 

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