Fuhrpark Braune Prüfplaketten sind ungültig

Autos, die noch eine braune Prüfplakette für die Hauptuntersuchung (HU) auf ihrem Kennzeichen am Fahrzeugheck haben, müssen schnellsten zu einer Prüforganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ). Denn seit Jahresbeginn haben die braunen Plaketten mit der Zahl 16 in der Mitte für alle Kraftfahrzeuge und Anhänger ihre Gültigkeit verloren.

Die braune Prüfplakette für Fahrzeuge ist seit Jahresbeginn nicht mehr gültig. - © GTÜ

Darauf weist die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung hin. Für 2017 sind Plaketten mit der Farbe Rosa (17), Grün (18) und Orange (19) gültig. Fahrzeuge mit rosa Prüfplakette (17) sind dieses Jahr mit der Hauptuntersuchung an der Reihe. Neufahrzeuge, die 2017 zugelassen werden, tragen die Farbe Blau (20). Die Abgasuntersuchung (AU) gehört zur HU und wird von den Prüfingenieuren mit erledigt. Für die HU brauchen Autofahrer die Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder den Fahrzeugschein. Bei Änderungen am Fahrzeug benötigt der Prüfingenieur zusätzlich das Teilegutachten oder die Betriebserlaubnis.

Bußgeld wird fällig

Bei einer Überschreitung des HU-Termins wird zwar nicht mehr zurückdatiert, doch bei einer Überziehung von mehr als zwei Monaten steht jedoch eine vertiefte HU an, die mit höheren Kosten verbunden ist. Zudem müssen Autofahrer mit einer Verwarnung oder Bußgeld rechnen. Bei zwei Monaten werden 15 Euro fällig, nach vier Monaten sind es 25 Euro, nach acht Monaten 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Auch droht der Verlust des Versicherungsschutzes.

Wer in seinem Betrieb ein Fuhrparkmanagementsystem nutzt, wird in der Regel automatisch auf fällige Prüftermine hingewiesen. Aber auch TÜV, DEKRA oder GTÜ bieten kostenlose Erinnerungssyervices an, zum Beispiel per Mail. Dazu ist nur eine Registrierung nötig.