Bauprodukte Brandschutz bei Dämmstoffen nicht verringern

Die tragischen Ereignisse bei dem Brand eines Wohnhochhauses in London verdeutlichen die Wichtigkeit des vorbeugenden baulichen Brandschutzes. Deshalb fordert die Bauwirtschaft, brandschutztechnische Anforderungen nicht wegen EU-Vorgaben zu verrringern.

Wärmedämmungen im Bereich von Hochhausfassaden müssen in Deutschland aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen. - © ddp

In Deutschland gelten hohe brandschutztechnische Anforderungen an Bauprodukte. Wärmedämmungen im Bereich von Hochhausfassaden müssen nach hiesigen Landesbauordnungen aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen. Dazu gehört, dass diese Brandtemperaturen von mindestens 1.000 Grad Celsius aushalten müssen, bevor sie zu schmelzen beginnen. Des Weiteren dürfen die Dämmstoffe selbst nicht zu glimmen anfangen, um einer unbemerkten Brandausbreitung bzw. einem erneuten Entfachen des Brandes vorzubeugen. 

EU-Kommission sieht Verstoß

Die EU-Kommission sieht in den deutschen Anforderungen an Dämmstoffe laut Zentralverband des Deutschen Baugewerbes jedoch gemäß Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Oktober 2014 in der Rs. C-100/3 einen Verstoß gegen die EU-Bauproduktenverordnung, da die europäischen Bauproduktnormen derartige Eigenschaften von Dämmstoffen nicht fordern.

Keine Schwächung des Brandschutzes

Die Verbände der beratenden und planenden Ingenieure, der Prüfingenieure und der Bauwirtschaft fordern daher die für die Bauwerkssicherheit zuständigen Landesregierungen auf, die brandschutztechnisch notwendigen Produktanforderungen nicht preiszugeben oder ins Ungefähre zu verschieben, wie dies die jüngst veröffentlichte Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen versuche. Zudem seien bei derart sicherheitsrelevanten Produkten weiterhin unabhängige Produktprüfungen und Fremdüberwachungen durch dafür staatlich anerkannte Institutionen vorzusehen. Ein gemeinsamer europäischer Markt für Bauprodukte dürfe nicht zulasten der Sicherheit von Leben und Gesundheit der Bürger gehen.