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17.02.2010

Bis Ende März noch KfW-Prämie sichern

Ab 1. April 2010 gelten strengere KfW-Förderbedingungen für geringe Investitionen zur Raumheizungsoptimierung.

Förderung: Die alleinige Förderung von Einzelmaßnahmen wie Ventilwechsel oder Pumpenerneuerung entfällt. Foto: ddp

Das Anfang April 2009 von der KfW aufgelegte Förderprogramm 431 „Sonderförderung - Energieeffizient Sanieren“ wird am 1. April 2010 durch eine neue Fassung abgelöst, die die Hürden für den Antragsteller erhöht. Das ist auch wichtig, für Unternehmer, die Endkunden zu Fördermöglichkeiten beraten wollen.

So wird unter anderem die Mindestinvestitionssumme von 400 Euro auf 600 Euro angehoben. Die bisherige Möglichkeit der alleinigen Förderung von Einzelmaßnahmen, zum Beispiel Thermostatkopftausch, Ventilwechsel oder Pumpenerneuerung entfällt. Optimierungsmaßnahmen sind zukünftig nur noch in Verbindung mit der Durchführung eines hydraulischen Abgleichs förderfähig. Darüber hinaus sind alle Maßnahmen zur Effizienzverbesserung umzusetzen, die aufgrund einer Analyse des Heizsystems erforderlich sind.

Der VDMA, Fachverband Armaturen, empfiehlt deshalb, noch die Vorteile des aktuellen Programms zu nutzen:

• Austausch alter Thermostatköpfe gegen moderne, energieeffiziente Varianten

• Optimierung der Wärmeverteilung mit einem Zuschuss in Höhe von 25 Prozent der Kosten

• Qualifizierte Baubegleitung während der Sanierungsphase durch einen Sachverständigen mit einem Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der förderfähigen Kosten, aber maximal 2.000 Euro je Antragsteller und Investitionsvorhaben.

Eine Kombination der einzelnen Maßnahmen ist ebenso möglich, wie die mit der Sonderförderung aus dem Programm 151,152 oder einem Investitionszuschuss aus dem Programm 430 ist ebenfalls möglich. Mit Ausnahme des Baubegleitungszuschusses ist die Sonderförderung aber nicht zwingend an eine Finanzierung der Maßnahme aus diesen Programmen gebunden.

 

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