Steuern + Recht

02.02.2010

Bilanzreform: Mehr Steuerberaterhonorar

Anfang 2010 ist das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in Kraft getreten. Die Handelsbilanz soll damit transparenter werden. Zusätzlich wird eine Steuerbilanz fällig. Zumindest Anfang 2011, wenn die ersten Bilanzen nach neuem Recht erstellt werden müssen, ist mit höheren Steuerberaterhonoraren zu rechnen.

Die meisten Unternehmen lassen sich ihre Bilanzen vom Steuerberater erstellen. Zwar hat das BilMoG keine Auswirkung auf Steuerzahlungen ans Finanzamt. Dennoch werden im ersten Jahr höhere Honorare für den Steuerberater anfallen. Denn zum einen muss bei Erstellung der Handelsbilanz jeder Bilanzposten danach beleuchtet werden, ob er durch das BilMoG zu ändern ist. Daneben treten deutlichere Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz auf als bisher. Im Klartext bedeutet das: Der Berater muss häufiger als in der Vergangenheit zwei Bilanzen erstellen – eine Handelsbilanz und für steuerliche Zwecke eine Steuerbilanz.

Tipp: Nach dem ersten Jahr, in dem das BilMoG erstmals in der Handelsbilanz anzuwenden ist, müssten die Beratungshonorare jedoch auf das ursprüngliche Niveau zurückfallen. Zwar muss der Berater nach wie vor zwischen Handels- und Steuerbilanz unterscheiden. Doch das ist einfacher als man denkt. Denn in der Praxis wird gar keine Steuerbilanz erstellt. Es wird meist lediglich eine Berechnung durchgeführt, um vom handelsrechtlichen auf den steuerlichen Gewinn zu kommen.

 
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