Markt

27.09.2007
Schönheitsreparaturen

BGH kippt "unverständliche" Klausel

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut ein mieterfreundliches Urteil gesprochen. Die Karlsruher Richter erklärten eine Mietvertragsklausel zu Renovierungskosten für unwirksam, weil diese für den durchschnittlichen Mieter nicht verständlich genug sei.

Bild: MEV
Schönheitsreparaturen: BGH stärkt Mieter.

Der 8. Zivilsenat des BGH entwickelte damit seine Rechtsprechung zur Beteiligung von Mietern an Renovierungskosten beim Auszug weiter.
Zuletzt hatte der Bundesgerichtshof Klauseln in Mietverträgen für unwirksam erklärt, die den Mieter zur Zahlung der Kosten für Schönheitsreparaturen nach starren Prozentsätzen auch dann verpflichten, wenn die Wohnung noch gar nicht entsprechend abgenutzt ist.

Nun kippte der BGH eine Klausel, die zwar den tatsächlichen Renovierungsbedarf berücksichtigte, aber nicht genügend klar machte, wie der Anteil des Mieters an den Kosten konkret zu berechnen war. Die "Quotenabgeltungsklausel“ sei im vorliegenden Fall "nicht ausreichend klar und verständlich“ und verstoße damit gegen das Transparenzgebot, hieß es. Die Bestimmung erschließe sich „einem nicht juristisch gebildeten“ Mieter nicht ohne Weiteres, betonte der BGH (Urteil vom 26.09.2007, Az.: VIII ZR 143/06)

 
© handwerk-magazin.de 2012
Alle Rechte vorbehalten

Kommentare und Bewertungen Kommentar schreiben

Durchschnittliche Bewertung dieses Artikels: starstarstarstarstar (0 Bewertungen)
Ihre Bewertung dieses Artikels:

Zum Bewerten klicken Sie bitte auf die Sterne

Ihr Kommentar zu diesem Artikel

Bitte melden Sie sich an, um Ihren Kommentar angeben zu können.

Aktuelle Ausgabe | 05/2012

Umfrage

Haben Sie in Ihrem Betrieb schon Erfahrungen mit Abwerbungen gemacht?

Newsletter

zur Anmeldung

Beliebte Downloads

02.08.2010

Zeugnis: Mustertext nutzen

Sie brauchen einen guten Mustertext für ein Arbeitszeugnis? Exklusiv für Leser von handwerk magazin ...

Zeugnis
02.08.2010

Lehrstelle statt Studium

Immer mehr Abiturienten beginnen ihre berufliche Laufbahn im Handwerk. Die Berufsausbildung sei inzw...

Checkliste Ausbildungsvertrag
06.08.2010

Zahlungsfristen sollen verlängert werden

Die EU will die Zahlungsfrist von 30 auf 60 Tage verlängern sowie eine Frist bei Abnahmen einführen....

Musterschreiben Mahnungen

Lexika

M wie Meisterbrief

Der Meistertitel ist gesetzlich geschützt.

Buchverlosung: Mit Banken verhandeln
Buchverlosung: Mit Banken verhandeln

Was können Unternehmer tun, um eine starke Verhandlungsposition gegenüber ihren Kreditgebern aufzubauen? Das ist die zentrale Frage, die das Buch „Mit Kreditgebern auf Augenhöhe verhandeln“ von Unternehmensberater Carl-Dietrich Sander praxisgerecht und gut verständlich beantwortet. handwerk magazin verlost zehn Exemplare. mehr...

E-Postbrief: Briefe per Internet versenden
E-Postbrief: Briefe per Internet versenden

Briefe und Rechnungen sicher im Internet verschicken, das verspricht der neue Dienst der Deutschen Post. Leser von handwerk magazin können das jetzt testen. Wer mitmacht, kann ein iPad gewinnen. mehr...

Werbepakete zu gewinnen

handwerk magazin und die Deutsche Post verlosen drei Online-Werbepakete im Gesamtwert von 7500 Euro. Starten Sie durch mit der eigenen Kampagne. mehr...