Markt

14.09.2007
Besenrein

BGH kippt pauschale Renovierungsklausel

Mieter können sich ordentlich freuen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zu ihren Gunsten entschieden, dass Vermieter nicht uneingeschränkt zur Endrenovierung einer Wohnung verpflichten dürfen.

Bild: MEV
BGH stärkt die Rechte von Mietern

Entsprechende Regelungen in Formular-Mietverträgen seien unwirksam. Solche "isolierten
Endrenovierungs-Klauseln" benachteiligten den Mieter unangemessen. Das gelte auch dann, wenn den Mieter während des Mietverhältnisses keine Verpflichtung zur Vornahme von Schönheitsreparaturen trifft.

Eine Regelung sei unwirksam, wenn sie den Mieter verpflichte, die Mieträume bei Auszug unabhängig vom Zeitpunkt der letzten Schönheitsreparatur renoviert zu übergeben, betonte der BGH. Sonst müsste der Mieter die Wohnung auch dann renovieren, wenn er dort nur
kurze Zeit gewohnt hat oder erst kurz vor Auszug freiwillig Schönheitsreparaturen vorgenommen hat.

Die Mitteilung des BGH zu dem Urteil vom 12. September 2007 (Az.: VIII ZR 316/06) können Sie unter http://juris.bundesgerichtshof.de nachlesen.

 
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