Bewertungen im Internet: Vergleichsportal muss prüfen

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Bewertungsportale

Im Internet gibt es mittlerweile eine Vielzahl von Bewertungsportalen, in denen Kunden ihre Erfahrungen mit Anwälten, Ärzten und auch Handwerkern kundtun und diese meist mit Schulnoten bewerten können. Doch nicht alles, was auf diesen Plattformen kommuniziert wird, entspricht der Wahrheit.

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Der Bundesgerichtshof hat in einem neuen Urteil das Bewertungsportal Jameda.de an die Kandare genommen. Dort hatte ein Patient einem Zahnarzt schlechte Noten erteilt, darunter jeweils die Note „6“ für „Behandlung“, „Aufklärung“ und „Vertrauensverhältnis“.

Der Zahnarzt bestritt allerdings, den anonymen Patienten jemals behandelt zu haben und forderte deshalb Jameda dazu auf, die Bewertung im Internet zu löschen. Weil sich Jameda querstellte, verklagte der Zahnarzt das Vergleichsportal und bekam vor dem BGH Recht (Az.: VI ZR 34/15). Der Betrieb eines Bewertungsportals trägt im Vergleich zu anderen Portalen von vornherein ein gesteigertes Risiko von Persönlichkeitsrechtsverletzungen in sich.

Diese Gefahr wird durch die Möglichkeit, Bewertungen anonym oder pseudonym abzugeben, verstärkt. Vor diesem Hintergrund hätte die beklagte Portalbetreiberin laut BGH die Beanstandung des betroffenen Arztes dem Bewertenden übersenden und ihn dazu anhalten müssen, ihr den angeblichen Behandlungskontakt möglichst genau zu beschreiben.

Der Tipp: Auch Handwerker, die Opfer von anonymen Querulanten im Internet geworden sind, können sich auf die neue BGH-Entscheidung berufen.