Einkommensteuererklärung Wachstumschancengesetz: Jetzt von der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) profitieren
Doppelte Buchführung und Bilanzierung bleibt Unternehmern erspart, die den Gewinn ihres Betriebes mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln dürfen. Von dieser vereinfachten Methode können jetzt auch Chefs profitieren, die damit bislang nicht gerechnet haben, weil sie mit ihrem Betrieb über den Umsatz- und Gewinngrenzen lagen. Mit dem Wachstumschancengesetz werden diese Schwellenwerte ab 2024 angehoben – von 600.000 Euro auf 800.000 Euro bzw. von 60.000 Euro auf 80.000 Euro.
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