02.02.2012 | ds

Betriebsrente: Chef haftet bei falscher Beratung

Ein Unternehmenschef muss sich professionell zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) beraten lassen, wenn er nicht über ausreichende Expertise verfügt. Nach Auskunft des Deutschen bAV-Service drohen Haftungsgefahren für Arbeitgeber, wenn sie in wichtigen Fragen keinen oder den falschen Berater wählen.

Bild: Digitalstock
Unternehmer müssen sich von Experten beraten lassen, wenn sie eine betriebliche Altersvorsorge für ihre Mitarbeiter einrichten möchten.

Bevor der Arbeitgeber eine Betriebsrente für die Belegschaft einrichtet und betreut, muss der Beratungsprozess rechtlich sauber gestaltet werden.

Unternehmer muss Rahmenbedingungen prüfen lassen

Laut des Deutschen bAV-Service sei der Unternehmer im Rahmen der so genannten Arbeitgeberberatung verpflichtet, die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vorab prüfen zu lassen. Außerdem dürften nur zugelassene Rechtsberater wie Rentenberater oder Rechtsanwälte diese Beratungsleistung erbringen.

Qualifizierter Berufsträger muss beraten

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil bestätigt, dass der Vorstand oder Geschäftsführer eines Unternehmens seinen Berater sorgfältig aussuchen muss. Der Berater muss zudem ein qualifizierter Berufsträger sein, der unabhängig von Interessenkonflikten entscheidet. Gerade daran fehle es oft bei hauseigenen Unternehmensjuristen oder bei Versicherungsvertretern. Um als Firmenchef ohne Zweifel haftungsfrei zu agieren, müsse daher ein externer Berufsträger beauftragt werden.

Der Deutsche bAV-Service koordiniert eine umfassende rechtssichere Beratung für Arbeitgeber und Betriebsräte.

Tipp: Fünf Durchführungswege für Unternehmer, eine Betriebsrente anzusparen finden Sie hier

 
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