Steuern + Recht

30.03.2010

Betriebsprüfung: Steuerbescheide absichern

Vor einer Betriebs- oder Umsatzsteuerprüfung stehen die Steuerbescheide „unter Vorbehalt der Nachprüfung“. Nach Abschluss der Prüfung ändert das Finanzamt häufig die Bescheide und hebt den Vorbehalt auf. Damit sind sie vor weiteren Änderungen sicher. Die Aufhebung des Vorbehalts sollte unbedingt auch für nicht geprüfte Vorjahre beantragt werden.

In einem Streitfall vor dem Bundesfinanzhof ging es um eine Betriebsprüfung für die Jahre 2006 bis 2008. Nach Abschluss der Prüfung teilte das Finanzamt mit, dass die Prüfung ohne Feststellungen beendet wurde. Doch der „Vorbehalt der Nachprüfung“ in den Steuerbescheiden 2006 bis 2008 wurde versehentlich nicht aufgehoben. Einige Monate später änderte das Finanzamt die Bescheide 2006 bis 2008 vom Finanzamt, weil das Arbeitsverhältnis mit der Ehefrau als nicht wirksam eingestuft wurde – zu Recht, so der BFH (Az.: X R 8/09).

Tipp: Aufhebung der Vorläufigkeit immer beantragen, auch dann, wenn der Betriebsprüfer nichts festgestellt hat.

 
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