Wer einen Betrieb übernimmt, muss grundsätzlich auch die bisherigen Mitarbeiter weiterbeschäftigen.
Sie können innerhalb eines Monats dem Übergang ihrer Arbeitsverträge auf neuen Inhaber widersprechen, wenn sie schriftlich darüber informiert wurden.
Der Käufer einer Druckerei hielt sich nicht daran und kündigte vier Monate nach dem Kauf alte Arbeitsverträge. Zu Unrecht, so das Bundesarbeitsgericht (Az. AZR 326/09). Da er die früheren Mitarbeiter auch nicht informiert hatte, war die Monatsfrist nicht angelaufen.
Ein Ex-Mitarbeiter klagte deshalb erfolgreich gegen den neuen Arbeitgeber. Dieser musste den Lohn ab Übergang des Betriebes nachzahlen und den Mitarbeiter weiterbeschäftigen.
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