Leasing Betriebskapital besser managen

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Leasing und Liquiditätsmanagement

Produktionsmaschine oder Betriebsgebäude kaufen, verkaufen und dann zurückleasen: Bei Unternehmern kommt Sale-and-lease-back gut an. Wie diese Leasing-Variante funktioniert und was Sie dazu wissen sollten.

Sale-and-lease-back spült auf einen Schlag enorm viel Liquidität in die Kasse. - © ThorstenSchmitt - Fotolia.com

Nachfolgeplanung oder Erweiterungsinvestition: Handwerksunternehmer brauchen für bestimmte Projekte schnell und unkompliziert Kapital. Viele Firmenchefs kontaktieren für eine anstehende Finanzierung zuerst ihre Hausbank – auch weil Kredite immer noch historisch günstig sind. Doch klassische Fremddarlehen belasten die Bilanz und verschlechtern oft das Rating und die Bonität. Alternativ zur Fremdkapitalfinanzierung bietet sich ein spezielles Modell auch für Handwerksbetriebe an: Sale-and-lease-back.

Jedes Jahr erzielen die Deutschen Leasing-Gesellschaften einen Umsatz von 3,5 Milliarden Euro mit dieser Leasing-Variante. Beim Sale-and-lease-back-Vertrag kauft Leasing-Gesellschaft das jeweilige Leasing-Objekt wie Maschinen oder Betriebsgebäude vom künftigen Leasing-Nehmer und verleast es diesem anschließend wieder zurück. Dadurch erzielt der Unternehmer einen Liquiditätszufluss, verbessert seine Bilanzkennzahlen und optimiert so die Bilanzstruktur des Betriebs. handwerk magazin erklärt im Folgenden, wie Sale-and-lease-back für Unternehmer funktioniert.

Was bietet Sale-and-lease-back dem Unternehmen?

Das Unternehmen profitiert auf einen Schlag: von einer enormen Liquidität, die Bilanz wird entlastet, und das verbessert das Rating bei den Banken. Eine bessere Ratingnote führt dazu, dass auch Folge- oder Anschlussfinanzierungen für das Unternehmen günstiger werden.

Was ist das Besondere an dieser Leasing-Variante?

Beim Sale-and-lease-back handelt es sich um eine spezielle Form des klassischen Leasings. Der Unterschied: Die Leasing-Gesellschaft kauft das Objekt nicht direkt vom Hersteller, sondern gleich vom Unternehmer. Und so funktioniert das Modell: Beim Sale-and-lease-back wird der Leasing-Geber neuer Eigentümer des jeweiligen Objektes. Er aktiviert das Wirtschaftsgut somit in seiner Bilanz. Die Maschine, das Firmenfahrzeug oder die Hard- und Software bleiben aber im Besitz des Leasing-Nehmers. Das Unternehmen kann sie weiter betrieblich einsetzen und damit arbeiten.

Hat das Leasing-Modell auch steuerliche Vorteile?

Statt Zinsen und Tilgung für einen Kredit zahlt der Handwerksbetrieb künftig eine Leasing-Gebühr, die das Unternehmen dann als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen kann.

Das Finanzamt stellt besondere Anforderungen an die Leasing-Verträge, wie bei allen Leasing-Verträgen üblich. Die Gesellschaften kennen aber die Vorgaben des Fiskus und halten diese ein. Handwerksunternehmer können den Vertrag aber vorab von ihrem Steuerberater prüfen lassen. Wichtig ist, dass der Handwerksbetrieb das Wirtschaftsgut noch nicht zu lange im Unternehmen nutzt. Es darf also nicht schon komplett abgeschrieben sein. Im Idealfall wird das Objekt noch vor Ende der halben Abschreibungsdauer transferiert.
Tipp:
Durch den Verkauf an eine Leasing-Gesellschaft erzielt der Unternehmer einen bereits angesprochenen Liquiditätszufluss und das Eigenkapital erhöht sich. Der Unternehmer kann dann den Verkaufserlös alternativ in neue Anschaffungen investieren und damit Fremdkapitalzinsen sparen.

Welche Leasing-Objekte eignen sich für Sale-and-lease-back?

Oft verkaufen Unternehmen ihre Fahrzeuge, Produktionsmaschinen oder Immobilien. Wichtig: Bei immateriellen Wirtschaftsgütern wie Patenten, Lizenzen oder Marken wird es schwieriger, weil sich die Werte dieser Objekte zum Ende der Laufzeit schwer bemessen lassen. Im Schnitt beträgt die Leasing-Dauer zwischen 36 und 54 Monaten.
Der Unternehmer kann den Vertrag so gestalten, dass er am Ende der Laufzeit die Maschine, das Fahrzeug, die IT-Infrastruktur oder die Immobilie zu einem sogenannten „Fair Market Value“, also dem marktüblichen Vergleichswert, wieder zurückkaufen kann. Alternativ kann das Unternehmen das Objekt weiter leasen. Sale-and-lease-back unterscheidet sich hier nicht vom klassischen Leasing.

Wann ist diese Finanzierung im Handwerk sinnvoll?

Diese Finanzierung bietet sich im Handwerk bei einer Nachfolgeplanung an. Der Kapitalbedarf erhöht sich für den Übernehmer oft, wenn er das Betriebsgebäude mitkaufen muss, sodass die Banken bei der Finanzierung nicht mehr mitspielen. Zwar könnte in diesen Fällen der Senior das Objekt einfach an den Nachfolger vermieten. Doch beinhaltet dies gleich hohe Risiken, falls er zum Beispiel stirbt. Die Erben könnten dann den bestehenden Mietvertrag kündigen und das Gebäude anschließend verkaufen.
Beim Sale-and-lease-back ist der Nachfolger auf der sicheren Seite. Der Alteigentümer erhält von der Gesellschaft den Kaufpreis. Diese vermietet die Immobilie dann an den Nachfolger. Er sichert sich das Ankaufsrecht für die Zeit nach Ablauf des Leasing-Vertrages. Die Deutsche Anlagen Leasing (DAL) bietet dieses Modell ab einem Gebäude- und Grundstückswert von rund 2,5 Millionen Euro an. Oft ist aber ein Sachverständigengutachten notwendig – wie auch bei anderen Immobilienfinanzierungen.

Welche Kosten kommen beim Sale-and-lease-back auf Unternehmer zu?

Die Kosten ergeben sich aus verschiedenen Faktoren. Wesentliche Bemessungsgrundlage der Leasing-Raten sind die Anschaffungskosten beziehungsweise die Herstellungskosten des Wirtschaftsgutes. Der Leasing-Geber kalkuliert im ersten Schritt den Verkehrswert des Objektes – etwa bei Immobilien mithilfe eines Gutachtens. Zudem zählen die Vertragslaufzeit sowie die Bonität des LeasingNehmers, aber auch die zu erwartende Verkehrswertentwicklung des Objektes. Darüber hinaus orientiert sich die Höhe der Leasing-Gebühren am aktuellen Marktzins-Niveau für Fremdfinanzierungen.

Auf einen Blick: Wie Sie von sale-and-lease-back profitieren

Unternehmer, die Sale-and-lease-back in Erwägung ziehen, sollten sich vorher über die Vor- und Nachteile dieser Finanzierungsvariante informieren. Ein Überblick.

Die Vorteile

  1. Der Leasingnehmer verbessert auf einen Schlag deutlich seine Liquidität, gleichzeitig kann er das Objekt weiterhin betrieblich nutzen.
  2. Es bedarf anders als beim Darlehen keiner Sicherheiten.
  3. Die Bilanzsumme verkürzt sich. Die Bonität verbessert sich, da eine höhere Eigenkapitalquote ausgewiesen wird. Die Innenfinanzierung wird gestärkt.
  4. Die Aufwendungen sind planbar. Es handelt sich wie bei einer Miete um langfristige kalkulierbare Raten, die sich steuerlich geltend machen lassen. Die Leasingraten bleiben bei der Gewerbeertragssteuer anders als Dauerschuldzinsen außen vor.
  5. Das Unternehmen verschafft sich mehr Unabhängigkeit von der Hausbank.
  6. Im Idealfall hat der Firmenchef sein Kapital aus dem Verkauf innerhalb von wenigen Tagen, im Schnitt zwischen sechs und acht Wochen auf dem Konto.

Die Nachteile

  1. Der Leasingnehmer verpflichtet sich für eine feste Laufzeit. Ein Ausstieg von seiner Seite ist in der Regel nicht möglich.
  2. Wenn der Unternehmer in Zahlungsverzug gerät, darf die Gesellschaft den Vertrag kündigen. Bei einer Darlehensfinanzierung hat der Firmenchef allerdings ein ähnliches Risiko, falls er Zins und Tilgung nicht aufbringt.
  3. Die Leasingbeiträge liegen abhängig von der Bonität über den Kosten für einen Kredit. Die Aufwendungen für die Wertermittlung des Objektes fließen in den Leasingvertrag mit ein. Sale-and-lease-back-Finanzierungen bewegen sich im Bereich der Risikofinanzierung – kosten also oft ähnlich viel wie Mezzanine-Kapital oder Beteiligungen.
  4. Der Verwaltungsaufwand bei Mietrückkauf ist für die Gesellschaften relativ hoch, entsprechend geht es meist um Investitionsgüter im Wert von mindestens einer Million Euro.