Risikoschutz ­Betriebshaftpflichtversicherung mit attraktiven ­Rabatten abschließen

Zugehörige Themenseiten:
Betriebshaftpflicht und Betriebsversicherung

Die Versicherungen richten ihre Betriebshaftpflichtpolicen neu aus. Handwerksunternehmer und Nachfolger profitieren dabei von besseren Konditionen, höherer Deckung und speziellen Rabatten.

Andreas Bolsinger: Der gelernte Maurermeister startete 2017 als Generalübernehmer für schlüsselfertiges Bauen in die Selbstständigkeit. »Ich arbeite nur mit Betrieben, die ich gut kenne, und die auch ausreichend versichert sind.« - © Micha Wolfson

Die Betriebshaftpflichtpolicen werden von den Versicherungen neu ausgerichtet. Damit können Handwerksunternehmer und Nachfolger von besseren Konditionen, höherer Deckung und speziellen Rabatten profitieren.

Anfang des Jahres startete Maurermeister Andreas Bolsinger als Generalübernehmer für schlüsselfertiges Bauen in die Selbstständigkeit. Die Bolsinger Bau GmbH in Neuler, Baden-Württemberg, plant und verkauft Ein- und Zweifamilienhäuser. Den ersten Auftrag hatte der 32-Jährige schon nach zwei Wochen in der Tasche.

Betriebshaftplichtversicherung ist unverzichtbar

Über die Notwendigkeit eines Betriebshaftpflichtschutzes musste den Jungunternehmer niemand mehr aufklären. Das war oft genug Thema in den verschiedenen Ausbildungslehrgängen, die Bolsinger vor seiner Selbstständigkeit absolviert hat: zum Meister, kaufmännischen Fachwirt und Energieberater. Auch durch seine Arbeit im elterlichen Baubetrieb war ihm klar, dass „eine Betriebshaftpflichtpolice unverzichtbar ist“. Die Details und Konditionen waren dann Gegenstand mehrerer Beratungsrunden mit dem Vermittler der Signal Iduna.

Betriebshaftpflicht ist wichtigstes Sicherheitsnetz

Die Betriebshaftpflichtversicherung springt ein, wenn durch Schuld der Firma und ihrer Mitarbeiter andere zu Schaden kommen. „Alles, was zur gesetzlichen Haftung des Betriebes führt, ist über diese Versicherung abgedeckt“, erklärt Werner Fütterer, Sachverständiger für Versicherungen. Der Experte handelte für große Fachverbände bereits Rahmenverträge für die Haftpflicht-Police aus.

Aktuell richten die Gesellschaften ihr Angebot verstärkt auf die Anforderungen von kleinen und mittleren Unternehmen aus. So hat der Münchener Verein sein Deckungskonzept zur Betriebshaftpflicht überarbeitet und sichert jetzt Energieberatung und Erstellung von Energiepässen bis zu 200.000 Euro ab. Andere, wie Gothaer und Zurich, bestätigten auf Anfrage von handwerk magazin, dass sie ihre Tarifmodelle für die Betriebshaftpflichtverträge derzeit aktualisieren.

Rabatte für Neukunden und Nachfolger

Von dieser Zielgruppenoptimierung im Versicherungsmarkt profitieren die Betriebe: Neukundenrabatte sind für die Anbieter wieder ein Thema, neben den gängigen Nachlässen für Nachfolger. Aktuell zahlt der Nachfolger eines Tischlerbetriebs für seine Betriebshaftpflicht zwischen rund 200 und knapp 700 Euro im Jahr. Bei etablierten Betrieben liegt die Prämie dagegen zwischen 670 und rund 2.750 Euro .

Die typischen Baustellenschäden wie angebohrte Wasser- oder Elektroleitungen können Bolsingers Firma nicht passieren. Hier verteilt sich das Risiko durch die Auftragsvergabe an Subunternehmer auf viele Schultern. Als Generalübernehmer ist Bolsinger zugleich Bauleiter und damit verantwortlich für alles, was auf der Baustelle geschieht. „Als Bauleiter muss ich dafür sorgen, dass nichts passiert. Wenn etwas schiefläuft, und die Schuldfrage lässt sich nicht klären, bleibt es an mir hängen“, erläutert der Alleinunternehmer. „ Der Hauptauftragnehmer muss für die Fehler des Subunternehmers gegenüber seinem Auftragnehmer geradestehen, selbst wenn ihn keine Schuld trifft“, erklärt Versicherungsexperte Fütterer die Rechtslage.

Subunternehmer haften für Schäden

Das Gesetz sagt dazu sinngemäß: Wer sich zur Erfüllung seiner Verpflichtung Dritter bedient, haftet auch ohne eigenes Verschulden. Er kann diese Verantwortung auf niemanden abwälzen und auch nicht beschränken. Daneben bleibt aber auch der Subunternehmer zum Schadenersatz verpflichtet .

Gerade in den Anfangsjahren nach der Gründung sind Handwerker als Einmannbetrieb häufig als Subunternehmer im Einsatz. Wenn eine Firma Subunternehmer einsetzt, hat sie hierfür in der Haftpflichtversicherung grundsätzlich Schutz. Diese Absicherung war Maurermeister Bolsinger besonders wichtig. Wenn die Versicherung des Hauptunternehmers zunächst zahlt, ist das kein Freibrief für den Subunternehmer. Hat dieser den Schaden verschuldet, nimmt ihn die Versicherung in Regress. „Subunternehmer sollten selbst ausreichend versichert sein“, rät Fütterer.

Jede Handwerksfirma sollte darauf achten, dass ihre Subunternehmer neben fachlicher Qualifikation auch über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen. Denn es könnte auch sein, dass die Betriebshaftpflichtversicherung des Subunternehmers nicht ausreicht. „Wir sind auf dem Land. Ich arbeite nur mit Firmen zusammen, wenn ich den Inhaber persönlich kenne. Und ich beauftrage niemanden, der keine Betriebshaftpflichtversicherung hat“, sagt Bolsinger. Das müsse der Subunternehmer bei Vertragsabschluss nachweisen.

Haftpflicht: Deckungssumme muss stimmen

„Der Hauptauftragnehmer ist gut beraten, wenn er sich die Haftpflichtpolice seines Subunternehmers zeigen lässt – und eine Kopie davon zu seinen Akten legt“, bestätigt Versicherungsexperte Fütterer. „Oder er verlangt direkt vom Versicherer eine sogenannte Deckungsbestätigung einschließlich der versicherten Summen.“

Generell richtet sich die Versicherungssumme nach den Aufträgen. Ist die Firma regelmäßig für Privatleute tätig, dürften die üblichen Deckungssummen von drei Millionen für Personen- und Sachschäden in der betrieblichen Haftpflichtversicherung ausreichen, so die Erfahrung des Haftpflichtexperten. Wird die Firma aber im Auftrag einer vorgeschalteten Firma an einem gewerblichen Großobjekt tätig, sollte sie sich jeweils auftragsbezogen höher versichern. Man kann für einen bestimmten Auftrag zeitlich befristet Deckungssummen hinzukaufen. Das ist die sogenannte Exzedentenlösung.

Wichtig für Baugewerke ist außerdem die ausreichend hohe Absicherung von Bearbeitungsschäden – am besten in Höhe der vollen Deckungssumme. „Hier sollte man keine Sublimits akzeptieren“, so Versicherungsexperte Fütterer.

Checkliste: Betriebshaftpflicht

Handwerksunternehmer sollten bei Vertragsabschluss auf einen lückenlosen Versicherungsschutz, ausreichende Deckungssummen und das Kleingedruckte achten.

  1. Prämie: Sie orientiert sich bei großen Betrieben am Umsatz, sonst meist an der Mitarbeiterzahl oder der Lohn- und Gehaltssumme (LGS), und richtet sich nach der Art der Tätigkeit.
  2. Betriebsbeschreibung: Sie ist für die Versicherungsgesellschaft eine Risikobeschreibung und muss zur Beitragsfindung so präzise wie möglich sein – mit allen handwerks-/betriebstypischen Tätigkeiten im Innen- und Außenbereich. Spätere Änderungen müssen dem Versicherer zügig mitgeteilt werden.
  3. Vorsorgedeckung: Neu hinzukommende betriebsuntypische Risiken sind damit bis zur jährlichen Risikoabfrage des Versicherers vorläufig in einer bestimmten Höhe mit abgedeckt.
  4. Deckungssummen: Grundsummen von zwei bis drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden nicht unterschreiten. Bei größeren Aufträgen lässt sich die Summe projektgebunden aufstocken (Exzedentenversicherung). Wichtig: Handwerksunternehmer, die viel beim Kunden arbeiten, haben immer ein größeres Haftpflichtrisiko.
  5. Sublimits: Sie begrenzen die Deckungssumme für spezielle Schäden. Neuere Verträge enthalten weniger Sublimits. Der Versicherungsschutz reicht dann auch bei Bearbeitungsschäden bis zur Regeldeckungssumme des Vertrags.
  6. Bearbeitungsschäden: Mit mindestens 100.000 Euro absichern. Wer nur für gewerbliche Kunden arbeitet, braucht einen höheren Schutz als Handwerker, die nur für Privathaushalte tätig sind.
  7. Allmählichkeitsschäden: Schäden, die durch allmähliche Einwirkung von Rauch, Ruß, Dampf oder Feuchtigkeit entstehen. Sie sind in neueren Policen mitversichert, in vielen älteren Verträgen jedoch nicht. Wichtig ist dieser Schutz insbesondere für Installationsbetriebe.
  8. Mietsachschäden: Üblicherweise bezieht sich das Kleingedruckte in der betrieblichen Haftpflicht hier nur auf Immobilien. Sollen auch bewegliche Güter – wie eine geliehene Spezialmaschine für einen Einzelauftrag – mitversichert werden, muss das extra bei der Versicherung beantragt werden.