27.09.2011 | Harald Klein

Betriebsbedingte Kündigung: Ältere bevorzugt

Muss ein Handwerksbetrieb wegen Auftragseinbruchs oder Rationalisierung Stellen abbauen, sind betriebsbedingte Kündigungen zulässig.

Vor der Kündigung alle Fakten genau klären. Foto: Digitalstock

Wer von mehreren möglichen Mitarbeitern, die gleiche Tätigkeiten ausüben,   gehen muss, bestimmt der Chef in einer Sozialauswahl, die vor allem Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter und Unterhaltspflichten berücksichtigt.

Dabei zählt ein deutlich höheres Alter mehr als die Unterhaltspflichten eines jüngeren Kollegen, so das Landesarbeitsgericht Köln (Az. 4/Sa/1122/10), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

Bei zwei etwa gleich lang beschäftigten Mitarbeitern hatte die betroffene Firma einem 53jährigen, verheirateten und kinderlosen Arbeitnehmer gekündigt und damit seinen 35 Jahre alten, verheirateten Kollegen mit zwei Kindern bevorzugt. Der Ältere bekam beim Landesarbeitsgericht Recht. 

Tipp: Den Mustertext für eine Kündigung finden Sie hier im Download.

 

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