Betriebliche Haftpflichtversicherung: Das müssen Sie wissen

Wer einem anderen Schaden zufügt, ist gesetzlich zum Schadenersatz verpflichtet – in unbegrenzter Höhe. Firmen können das Risiko mit einer Betriebshaftpflichtversicherung freiwillig absichern. Sie deckt Sach- und Personenschäden ab, die Kunden, Lieferanten, Besuchern zugefügt wurden. Firmenchef und Mitarbeiter sind versichert.

Betriebliche Hafpflichtversicherung: Das müssen Sie wissen

Ergänzend zur Betriebshaftpflicht können Umwelthaftpflicht-, Umweltschaden- und Produkthaftpflichtversicherung nötig sein. Die betriebliche Haftpflichtversicherung wehrt unberechtigte Ansprüche ab, notfalls gerichtlich, und ersetzt Schäden nur, soweit Sie dazu gesetzlich verpflichtet sind. Die Prämie richtet sich nach Lohn- und Gehaltssumme oder Mitarbeiterzahl und nach Branche/Betriebsart. Ein kurzer Überblick zu den wichtigsten Fakten der Betriebshaftpflicht.

Auswahl der Police. An Prämie und Bedingungswerk festmachen. Viele Gesellschaften halten sich an die Musterbedingungen vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Nur wenige trauen sich, zu Gunsten ihrer Kunden bessere Lösungen anzubieten.

Deckungssummen. Der Unternehmer muss ein eigenes Schadenszenario durchspielen: Ist er überwiegend in der eigenen Werkstatt oder beim Kunden, in kleinen Privathäusern oder Einkaufscentern tätig? Grundsummen von ein bis zwei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden sollten nicht unterschritten werden. Bei größeren Aufträgen Summe projektgebunden aufstocken (Exzedentenversicherung).

Bearbeitungsschäden. Mindestens mit 50.000 bis 100.000 Euro absichern. Es kursieren immer noch Verträge mit 10.000 oder 20.000 Euro. Bei Arbeiten in eigener Werkstatt darauf achten, dass auch dort Bearbeitungsschäden versichert sind.

Umweltschäden. Überall, wo mit giftigen oder umweltrelevanten Betriebsstoffen gearbeitet wird, auf die Umweltdeckung achten und die betriebliche Haftpflicht-Grunddeckung gegebenenfalls um diesen Baustein oder eine eigene Umwelthaftpflichtpolice ergänzen.

Betriebsbeschreibung ist die Risikobeschreibung. Sie muss möglichst genau sein – mit allen handwerks-/betriebstypischen Tätigkeiten im Innen- und Außenbereich. Am besten mit Makler- oder Beraterhilfe aufschreiben. Daraus ergibt sich der Versicherungsschutz/Schadenersatz.

Ausschlusskatalog. Genau prüfen: Darauf achten, dass Allmählichkeitsschäden versichert sind. Sie sind unentbehrlich für Firmen, die auf fremden Grundstücken oder beim Kunden arbeiten.

Selbstbehalte. Sie senken die Prämie spürbar und schärfen die Eigenverantwortung. Bei Arbeitsgemeinschaften und Subunternehmern auf gleichwertigen Versicherungsschutz achten.

Rahmenverträge. Sie helfen beim Prämiensparen, sind aber selten. Bei Fachverbänden nachfragen. Wer nicht nachfragt, bekommt auch vom Versicherer nichts außer der Reihe.

Mitarbeiter. Für das Thema Haftpflichtschäden sensibilisieren. Bei Fachverbänden nach Infoabenden fragen. Auch Versicherungsberater und Makler halten Vorträge.

Weitere Infos bieten folgende Anlaufstellen:

Bund versicherter Unternehmer: www.bvuev.de

Bundesverband der Versicherungsberater: www.bvvb.de

Gesamtverband der Versicherungwirtschaft zu Versicherungsbedingungen: www.gdv.de